Read Ebook: Cathedral Cities of England 60 reproductions from original water-colours by Collins W W William Wiehe
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Anf?nge zu allen zuk?nftigen Gestaltungen, die auf den Kollektivismus hinauslaufen, k?nnen schon heute beobachtet werden. In ?sterreich werden die Abgeordneten, wenn sie auch Bauern oder Arbeiter sind, zu den Hoffesten herangezogen, was noch vor 50 Jahren unm?glich schien und in D?nemark soll es Hofsitte sein, zu jeder Hoftafel einen Gewerbsmann zu laden.
Die dem Monarchen f?r seine Person, seine Familie und allenfalls den hohen Adel und f?r die Erf?llung all seiner Aufgaben einger?umten Mittel wird das Volk bestimmen. Man setze den Fall, dass das Volk hierf?r den hundertsten Teil des Besitzes und des Volkseinkommens widmet, so mag es die Schl?sser, Burgen und Wohnbauten, die Parke und Anlagen, vielleicht auch einen bestimmten Teil des Gebietes der Hauptstadt, dann Juwelen, Stoffe, Hausrat, Tiere und Kostbarkeiten bezeichnen, welche, jedoch mit Vorbehalt des dem Staate oder Volke zustehenden Eigentumsrechtes, der Hofhaltung gewidmet sind und welche die Monarchie zu erhalten, zu pflegen, beziehungsweise zu vollenden hat. Es werden ihr ausserdem Arbeitskr?fte und ein Teil der j?hrlich geschaffenen G?ter zugewiesen. Von den Arbeitskr?ften werden dem Hofe insbesondere Hausgenossen, Handwerker, K?nstler, Gelehrte, Forscher und Erziehungs- und Unterrichtspersonen zugewiesen. Bez?glich der Auswahl der Personen und Sachen wird sich der Hof mit der Regierung und den obersten Volksbeamten zu verst?ndigen haben. Als Rechtssubjekt steht der Monarch hierin dem Volke nicht gegen?ber, es ist nur von anvertrauten, auf Widerruf gewidmeten Sachen die Rede, wie ja auch heute die Zivilliste immer nur auf ein einziges Jahr bewilligt wird. Der Monarch ist nur Verwalter.
Die Hausgenossen, welche f?r die Bedienung der G?ste, f?r K?che und Keller, f?r Geb?ude, Stallungen und Tiere, und f?r die Verwaltung der mobilen und immobilen G?ter der dynastischen Familie und des Adels zu sorgen haben, werden nicht den dienenden Personen der heutigen Zeit zu vergleichen sein, sondern als Familienglieder behandelt werden. Die sch?nsten M?dchen und jungen M?nner werden ausgew?hlt werden, damit sie auch durch ihre pers?nlichen Vorz?ge die Sch?nheit der Hofhaltung erh?hen. Den M?dchen und J?nglingen dieser Art wird es obliegen, bei Tisch und den Abendunterhaltungen die Glieder der Dynastie und der Adelsfamilien und deren G?ste zu bedienen, sie werden aber, wenn sie dienstlos sind, selbst auch G?ste des Hofes sein, wie in unseren Familien j?ngere Schwestern und Br?der den G?sten aufwarten und mit ihnen trotzdem auf gleichem Fusse verkehren. Auch aus den Reihen der Alten m?gen manche dem Hofe zugewiesen werden, wenn sie es w?nschen und sie werden nur zu bequemen Dienstleistungen verwendet werden, die sie gerne freiwillig ?bernehmen. So wird ihnen die ?berwachung der Kostbarkeiten ?bertragen und sie werden daf?r sorgen, dass alles, was aus der Schatzkammer entlehnt wird, wieder an seinen Platz kommt. Auch die Wagenlenker, Pferdew?rter, J?ger, T?rsteher und Boten werden nur wie Familienmitglieder behandelt werden d?rfen, auch k?nnen sie nicht gezwungen werden, gegen ihren Wunsch in diesen Stellungen zu dienen. Die Natur dieser Beziehungen geh?rt zur ?sthetik der Gesellschaftsordnung und diese ?sthetik ist wieder ein wesentlicher Vorzug der k?nftigen Gesellschaftsordnung.
Hof und Adel haben in den Repr?sentationspal?sten und -Schl?ssern Empfang zu halten und f?r eine angemessene Verteilung der Einladungen zu sorgen, von welchen Niemand ganz ausgeschlossen werden soll. Ausser den bevorzugten G?sten, den K?nstlern, Gelehrten, Forschern, Erfindern, den angesehensten Besuchern aus dem Auslande, den hohen Beamten, sch?nsten Frauen usw. werden alle Volksgenossen, welche in die N?he des Hofes kommen, heranzuziehen sein und so werden auch hier alle Glieder des Volkes mitinteressiert werden, wie an Kunst und Forschung. In den Sommermonaten wird das Hofleben sich vorz?glich in den Schl?ssern und Burgen entfalten, im Winter in der Residenz, aber die Hofbaulichkeiten werden das ganze Jahr in Benutzung stehen, um soviel als m?glich Freude zu schaffen.
So wie jedes Dorf, so wird auch die Hauptstadt nach und nach niedergerissen und nach einem grandiosen Plane neu aufgebaut werden. Darum wird ein neuer Stadtplan f?r die Reichshauptstadt zu entwerfen sein, aber nicht f?r eine Bev?lkerung von Millionen, sondern h?chstens zur Aufnahme von etwa 400,000 Menschen, die Reisenden inbegriffen. Diese Neubauten werden aber verschoben werden, bis die Masse des Volkes reichlich mit Wohnungen versorgt ist, denn allem anderen geht die Aufgabe vor, die S?nden der Vergangenheit zu tilgen.
Dem Volke geb?hrt ein entsprechender Einfluss auf die Erziehung der Jugend in der kaiserlichen Familie und den adeligen Familien. Wie derselbe geltend zu machen sei, bestimmen die Gesetze. Diese Familien m?ssen im Bewusstsein erhalten werden, dass sie dem Volke zu dienen berufen seien und niemals den Dienst in Herrschaft verwandeln d?rfen. Die Erziehung muss eine vorzugsweise ?sthetische sein, weil es der Beruf dieser Familien ist, das Sch?ne zu pflegen. Die Kenntnis der lebenden Sprachen besonders der gr?sseren Kulturv?lker und der im Reiche verbreiteten Idiome ist in in diesen Familien einheimisch zu machen, weil sie berufen sind, das heimatliche Volk den fremden V?lkern gegen?ber zu repr?sentieren und den nationalen Frieden im Lande zu erhalten.
Die Mitglieder des Adels unterstehen den allgemeinen Strafgerichten, die Mitglieder der dynastischen Familie m?gen der Strafgewalt des Monarchen unterstehen, aber unter der Bedingung, dass die Straferkenntnisse und deren Vollzug ver?ffentlicht werden und dass ?ber die Mitschuldigen die ordentlichen Gerichte erkennen.
Die Rassenfanatiker empfehlen zuweilen f?r solche Familien sogenannte krasse Inzucht, n?mlich ganz nahe Verwandtschaftsehen. Allein sie f?hrt zur Verbl?dung und diese Anschauung beruht auf einer grundfalschen Anschauung ?ber den Wert der Rassen. Man beruft sich auf die Erfahrungen der Tierz?chter, aber auch sie m?ssen meistens in der 3. oder 4. Generation von diesem System Abstand nehmen.
Die Zahl der adeligen Familien m?sste eine sehr geringe sein und d?rfte wohl auch in einem grossen Reiche 200 nicht ?berschreiten. Dem Adel w?ren alle Stellungen in der Verwaltung oder den allgemeinen Berufen vorenthalten, weil von ihren Mitgliedern praktische Einsicht nicht vorauszusetzen ist und, weil sie sonst danach streben w?rden, h?here Rangstufen zu erklimmen, ohne sich darum verdient zu machen. Bei Volksabstimmungen und Wahlen m?gen sie ihre Stimme abgeben, welche aber nicht mehr gilt, als die eines anderen Volksgenossen.
Wenn in vielen Beziehungen die Einrichtungen, welche hier f?r die Familien des Monarchen und des Adels vorgeschlagen werden, jenen gerade entgegengesetzt sind, welche heute bestehen, und noch vielmehr jenen, welche in fr?heren Jahrhunderten bestanden, so ist das eine Folge davon, dass im Kollektivstaate es das Volk ist, welches Herr im Lande ist, und es ist in ?bereinstimmung mit der Evolution, die wir in den sozialen Verh?ltnissen der letzten 200 Jahre beobachten k?nnen.
Was ist die Aufgabe des sozialen Staates? In letzter Instanz ist es die Verteilung von Arbeit und Genuss. Die Grunds?tze und Ziele bestimmt das Volk, aber die Verwirklichung dieser Grunds?tze und Ziele liegt einem Organe des Volkes, der Regierung und ihren Beamten ob und zwar nach dem Prinzipe der Arbeitsteilung, welche jede menschliche Leistung besonders daf?r geschulten Personen ?bertr?gt, die nur ein und dieselbe Arbeit zu besorgen haben.
In allen Zweigen der menschlichen Arbeit, wozu auch die der Verwaltungsbeamten geh?rt, findet man eine hierarchische Gliederung, deren unterste Ausl?ufer am meisten auf einfache Handgriffe angewiesen sind und gewissermassen die kleinste Spalte der Gesamtleistung besorgen. ?ber diesen sind jene, die diese Teilleistungen verbinden und H?here, die sie zu einem Ganzen vereinigen, w?hrend noch h?here Organe die Leistungen vergleichen, die T?tigkeiten ?berwachen und Pl?ne entwerfen, bis endlich die Oberleitung des Ganzen in den H?nden eines Einzigen oder eines obersten beratenden K?rpers vereinigt ist. Diese Organisation ist vergleichbar dem Nervensystem im tierischen K?rper.
Aber so wie in jedem einzelnen Berufe alle Teilnehmer zu einer Einheit zusammengefasst sind und in viele Stufen zerfallen, in welchen die Angeh?rigen des Berufes vom Einzelnen zu immer Allgemeinerem aufsteigen und in welchen auch die Tr?ger der einzelnen Stellen der Autorit?t und dem Ansehen nach abgestuft sind, so sind auch die einzelnen Berufe untereinander hierarchisch gegliedert und im Ansehen und der Autorit?t abgestuft. Da kommt man nun zur Einsicht, dass ein eigener Verwaltungsdienst eingerichtet werden muss, welcher die Hauptaufgabe des Staates, die Verteilung von Arbeit und Genuss in letzter Instanz zu l?sen hat. Diese Aufgabe ist die oberste, zusammenfassendste und es ist niemand im Staate, der nicht von dieser K?rperschaft abhinge, w?hrend sie nur vom Volke abh?ngt. Denn es handelt sich darum, das Gesamtleben des Volkes in eine wirkliche Einheit zusammenzufassen, wie das Herz mit dem ganzen Apparate von Arterien und Venen das Blut bis in die ?ussersten K?rperteile treibt und von dort wieder zur?ckerh?lt, um es wieder in die Arterien zu treiben. Die spezielle Aufgabe des Verwaltungsbeamten setzt nicht die Einseitigkeit eines Fachmenschen voraus, sondern einen ?berblick ?ber das Ganze, die Aufeinanderbeziehung aller Teile, die Bewertung aller Leistungen und aller G?ter, die ununterbrochene Evidenthaltung aller wirtschaftlichen Faktoren und aller Produkte. Der Verwaltungsk?rper hat auch allj?hrlich dem Volke einen Vorschlag ?ber den Volkshaushalt und Gesetzesvorlagen zu machen, welche die Gegenst?nde seines Berufes betreffen. Dieser Volkshaushalt hat aber mit Geldsummen nichts zu tun, sondern mit Arbeitskr?ften und materiellen G?tern, welche in Anspruch genommen werden, um gewisse Mengen von G?tern herzustellen oder gewisse Dienste zu leisten.
Jemehr jemand zum Fachmann herangebildet und geeignet ist, umsoweniger meistens taugt er zu allgemeinen Aufgaben zusammenfassender Natur; universelle K?pfe, das heisst philosophische Talente, die auch philosophisch geschult sind, werden dem Verwaltungsdienste zuzuweisen sein und da sie alles zu vergleichen, alles abzuw?gen und jeden an seine Stelle zu bringen haben, wird ihnen auch ?berall innerhalb ihrer streng territorial abgegrenzten Kompetenz jeder dienstlich untergeordnet sein. Dienstliche Unterordnung braucht aber Kameradschaftlichkeit ausser Dienst nicht auszuschliessen.
Doch muss ich bemerken, dass ich glaube, es k?nne der Verwaltungsbeamte ausser der obersten allgemeinen Leitung seines Gebietes auch die oberste Leitung f?r einzelne Produktionszweige eines weiteren Sprengels besorgen, wenn er ausser der allgemeinen Schulung f?r den Verwaltungsdienst auch Fachkenntnisse f?r ein besonderes Produktionsgebiet erworben h?tte. Der eigentliche Verwaltungsdienst beansprucht n?mlich schwerlich die ganze Zeit des Verwaltungsbeamten, denn, wenn sich die Verteilungsgrunds?tze einmal eingelebt haben und es sich nur um ?berwachung und Verbesserung handelt, wird die im blossen Verwaltungsdienste zu leistende Arbeit selbst f?r einen einzigen Beamten in einer Gemeinde von tausend K?pfen nicht erheblich sein. Und doch ersetzt dieser eine Beamte die T?tigkeit der Richter, politischen und Finanzbeamten, und ?berdies die der Kaufleute und wenn irgendwelche richterlichen Gesch?fte, insbesondere eine Strafjustiz noch fortdauern m?ssten, so w?rden keine eigentlichen Strafbeh?rden eingesetzt, sondern eine Art von Volksjustiz ge?bt werden, wie die Sch?ffen und Geschworenen und zwar ohne fachjuristische Leitung.
Um also die erforderliche Einheit in die Verwaltung zu bringen, wird der Verwaltungsbeamte niedersten Ranges Vorstand einer Gemeinde und ihres Territoriums oder eines st?dtischen Quartiers werden und zwar derart, dass alle Menschen und Sachen auf diesem Territorium ihm unterstehen und ihm die oberste Leitung aller Arbeit und die oberste Verteilung aller Gen?sse und G?ter auf diesem Gebiete zusteht. In jeder Ansiedlung und in jedem st?dtischen Quartier regiert ein solcher Beamter. Die weitere Gliederung des Verwaltungsdienstes baut sich nun so auf, dass etwa 20 Gemeinden unter einem Bezirksbeamten, etwa 20 Bezirke unter einem Kreisbeamten, etwa 10 Kreise unter einem Provinzialbeamten stehen und die Provinzialbeamten der Zentralregierung direkt untergeordnet sind.
Dass nun diese Verteilungsgesch?fte keineswegs eine ganze Tagesarbeit eines Beamten in Anspruch nehmen, ist leicht zu zeigen, wenn man die Zahl von 1000 K?pfen als Grundlage der Berechnung annimmt. Es ist im Auge zu behalten, dass der Beamte nach den nat?rlichen Verh?ltnissen des Kollektivismus mit allen Gliedern seiner Gemeinde lebt, jeden pers?nlich kennt, auch zahlreiche Interessen mit ihnen gemein hat.
Die Angaben ?ber die t?gliche Arbeitsleistung des Einzelnen und ?ber den Verbrauch der Gemeinde im Tage empf?ngt der Beamte von den unteren Organen und er wird f?r deren Richtigkeit und genaue Buchung zu sorgen haben, wobei die Summierung und die Ermittelung von Verh?ltniszahlen, sofern sie von der vorgesetzten Beh?rde gefordert werden, von Lehrern, hauswirtschaftlichen Personen, Schulkindern, haupts?chlich aber auch vom Volksbeamten, der ja auch als Gehilfe gedacht wird, unter gegenseitiger Kontrolle besorgt werden k?nnen.
Alle diese Arbeit ist, soweit sie der Gemeindebeamte pers?nlich leisten muss, gering.
In einem Staate von 45 Millionen Einwohnern w?rde der ganze Verwaltungsbeamtenstab mit Inbegriff der hierarchisch ?bergeordneten Beamten 50-60,000 K?pfe und wenn, nach den unten entwickelten Vorschl?gen, neben jedem Staatsbeamten ein gew?hlter Volksbeamter als Gehilfe und Kontrollorgan s?sse, 100-120,000 K?pfe betragen, nur ein kleiner Bruchteil des Handelspersonals, das eine gleich zahlreiche Bev?lkerung heute besch?ftigt. Der Beamte h?tte ?berdies den regelm?ssigen Versammlungen der Beamten des Bezirks unter dem Vorsitze des Bezirksbeamten beizuwohnen und einen geselligen Verkehr mit den Gemeindegenossen einerseits und am Sitze des Bezirks- und des Kreisbeamten mit Gleichgestellten und h?her gestellten Personen andererseits zu unterhalten.
Man merke, dass die statistische Arbeit, wenn sie geh?rig ver?ffentlicht wird, das Volk in die Lage setzt, Fortschritt und R?ckschritt auf allen Gebieten der Produktion und Verteilung zu verfolgen und dass diese Arbeit es m?glich macht, die Krankheits- und Sterbestatistik von Tag zu Tag mit Genauigkeit festzustellen, und das Durchschnittsalter auf Minuten zu ermitteln und wie das gemacht wird, wird in dem Abschnitte ?ber Statistik VI, 8, genau aufgezeigt werden.
Freilich hat der Verwaltungsbeamte auch eine Verteilungsarbeit zu besorgen bez?glich der Instrumente und Apparate, welche zum Inventar seines Bezirkes geh?ren und bez?glich der Ben?tzung der Gesellschaftsr?ume zu besonderen Zwecken. So kann es vorkommen, dass die Benutzung der musikalischen Instrumente von so vielen Personen beansprucht wird, dass der Vorrat nicht reicht, oder dass sich viele Gesellschaften in der Gemeinde bilden, welche R?ume f?r ihre ?bungen und Verhandlungen beanspruchen und dass die Gesellschaften sich wechselseitig im Wege stehen. Ordnung zu schaffen, ist Aufgabe des Verwaltungsbeamten.
Mit R?cksicht auf diese Natur des Verwaltungsdienstes, die zwar ein scharfes Auge und richtiges Urteil voraussetzt, aber wenig Arbeit verursacht, scheint es nun, dass dem Beamten ausser dieser leitenden T?tigkeit noch irgend welche andere Arbeit aufgeb?rdet werden sollte und darum scheint es zweckm?ssig, dass mit der Ausbildung im Verwaltungsdienste auch anderer Fachunterricht verbunden werden sollte, damit jeder der Gemeindeverwaltungsbeamten noch einen Produktionszweig f?r den ganzen Bezirk solle ?berwachen k?nnen. Das gilt besonders f?r solche Aufgaben, die ihrer Natur nach zusammenfassend f?r gr?ssere Territorien zu l?sen sind, so Strassen- und Wasserbau, Forstwesen, Kulturtechnik, die Abfassung von landwirtschaftlichen Betriebs- und Anbaupl?nen, chemische Untersuchungen und dergl., wobei dann die Gemeindebeamten immer mit dem fachtechnisch gebildeten Kollegen in F?hlung zu stehen h?tten. Ist bei der Anstellung von Verwaltungsbeamten auf dieses Bed?rfnis R?cksicht genommen, so bildet das Beamtenkollegium eines Bezirkes eine K?rperschaft, deren Mitglieder ?ber die mannigfaltigsten Fachkenntnisse verf?gen.
Die Belastung der Beamten im gleichen Range wird so ziemlich gleich sein, wenn die Glieder einer Gemeinde, oder eines Quartiers der Zahl nach nicht sehr verschieden sind. Aber die Verwaltungsbeamten der Quartiere in den St?dten d?rften etwas weniger belastet sein, weil sie ein kleineres Gebiet haben und weil in den St?dten weniger Produktion ist. Darum eignen sich diese Posten, die auch sonst gr?ssere Annehmlichkeiten bieten, als Ruheposten f?r ?ltere, verdiente Beamte.
Sehr zweckm?ssig w?re es auch, den Kreis- und Provinzialverwaltungsbeamten, sowie auch den Ministern einen solchen Vertreter des Volkes mit gleicher Kompetenz beizugeben und selbst dem Monarchen w?rde es die Gesch?fte erleichtern, wenn er einen solchen Vertrauensmann des Volkes, oder in ?sterreich etwa Vertrauensm?nner aller Nationalit?ten an der Seite h?tte, die er h?ren k?nnte, aber es scheint nicht zweckm?ssig, dass diese h?heren Organe durch das Volk unmittelbar gew?hlt werden, weil die w?hlbaren Personen in diesen grossen Sprengeln nicht so allgemein bekannt sind, dass das Volk selbst w?hlen k?nnte. Besser w?rde es sich empfehlen, dass die Volksbeamten des Kreises den dem Kreisbeamten beizugebenden Volksbeamten und so weiter die Volksbeamten der ganzen Provinz der ganzen Nation oder des ganzen Reiches diese h?heren Organe des Volkswillens w?hlen w?rden.
Dies ist die w?nschenswerte Organisation des Verwaltungsdienstes und es scheint nicht notwendig zu erw?hnen, dass die Kreis- und Provinzialbeamten und die Minister eine Reihe von geringeren Beamten als Mitarbeiter haben m?ssten.
~Detailverwaltungs?mter.~ Zur unmittelbaren Leitung von Produktionszweigen und Fabriken werden in jeder Gemeinde oder Quartier nach Art unserer Verwalter und Direktoren Leute, erforderlichen Falles von h?herer Ausbildung und dann auch von angemessen h?herem Range, zu bestellen sein, welchen die erforderlichen Hilfsorgane zur Seite zu stellen sind und welche dem Verwaltungsbeamten untergeordnet sind. So wird f?r die Futterwirtschaft, die Viehzucht, eine industrielle Anstalt und f?r die gesamte Hauswirtschaft ein oberster Leiter in jeder Gemeinde, f?r manche andere Betriebe, so die Forstwirtschaft, wo sie einen gr?sseren Umfang hat, f?r einen etwaigen Bergbau, den Hochbau, Strassen- und Wasserbauten in jedem Bezirke ein Produktionsleiter oder Direktor anzustellen sein, welche Personen wieder h?heren ?mtern ihres Faches unterzuordnen sind. Sie haben die Arbeits-, Materials- und Produktionsstatistik f?r ihren Produktionszweig herzustellen, die rechtzeitige Anschaffung aller Maschinen, Werkzeuge und Stoffe, die Einstellung und Ausbildung der Arbeitskr?fte, die Einrichtung und Instandhaltung der Geb?ude und sonstigen baulichen Anlagen, die zweckm?ssige Verteilung der verschiedenen Arbeiten unter ihre Arbeiter, dann die Bef?rderung der geeigneten Personen zu besorgen und Antr?ge wegen Verbesserung der Produktion zu stellen. Besonders jene Statistik, die den organischen Einrichtungen zufolge nicht t?glich abzuschliessen und zu ver?ffentlichen ist, ist von ihnen f?r ihren Betrieb doch so viel als m?glich t?glich zu journalisieren, so beim Empfange von Stoffen, bei der Hinausgabe von Stoffen und anderen Verbrauchsartikeln an den einzelnen Arbeiter, bei der Abgabe der Produkte von einer Werkst?tte zur anderen, von einem Arbeiter an den anderen und schliesslich bei der Ablieferung fertiger Erzeugnisse an die Magazine und aus den Magazinen an die Fr?chter und alle diese Verrechnungsarbeiten, wof?r in jeder Betriebsst?tte Instruktionen bestehen, sind von den untergeordneten Organen gegenzuzeichnen, vom Verwaltungsbeamten zu ?berwachen und zu revidieren. Da doch alles, was durch die Produktionsverwaltungen an andere Verwaltungen abgegeben wird, von diesen wieder in Empfang zu stellen ist, und so doppelte Buchungen geschehen, so ist eine genaue Verrechnung sichergestellt und es ist auch der Gesamterfolg einer Betriebsanstalt leicht zu beurteilen, da ein Vergleich mit Betrieben gleicher Art ergibt, ob f?r eine bestimmte Gesamtleistung mehr als anderw?rts an Material oder Arbeit verrechnet wurde, wie auch die Verwendung aller Stoffe, Werkzeuge, Halbfabrikate und Erzeugnisse immer feststellbar sein muss.
Bei absoluter Naturalwirtschaft kann in den Betrieben nicht leicht ein Unterschleif vorkommen. Kassegebarung gibt es nicht, falsche Buchungen sind der Gegenbuchungen wegen nicht wohl m?glich, w?rden aber auch keinen ersichtlichen Zweck haben und wer Material oder Fabrikate defraudieren wollte, f?nde keinen Fr?chter und Abnehmer, h?tte viele Mitwisser, daher die sichere Entdeckung zu f?rchten und so w?re nur ein rechtswidriger Verbrauch von Dingen, die man unmittelbar verzehren kann, von Milch, Eiern, Obst zu f?rchten und auch das k?nnte nicht lange verborgen bleiben, keinesfalls aber k?nnte sich jemand daran bereichern.
Der ?rztliche Dienst im Kollektivstaate hat die Aufgabe, f?r alles zu sorgen, was zur Verl?ngerung des Lebens eines jeden Einzelnen dienen kann. Die Heilung von Krankheiten kommt weniger in Betracht, als die Verh?tung von Krankheiten und die Sammlung aller jener Erfahrungen, welche der Vervollkommnung des Sanit?tswesens f?rderlich sein k?nnen. Die Aufgabe, Krankheiten zu verh?ten, bedingt auch, dass der Arzt auf die Gestattung von Ehen, die Propagation und die Berufswahl als Fachmann Einfluss nimmt.
Es ist unbedingt notwendig, in jeder Gemeinde und jedem st?dtischen Quartier einen Arzt anzustellen, dem innerhalb des Gemeindegebietes f?r alles zu sorgen obliegt, was in die Kompetenz des Sanit?tsdienstes f?llt. Ich halte es aber auch f?r notwendig, dass ein weiblicher Arzt dem Gemeindearzte beigegeben werde. Es scheint der Natur der Sache zu entsprechen, dass der weibliche Arzt dem als Sanit?tsbeamten fungierenden m?nnlichen Arzte untergeordnet werde. Hat der weibliche Arzt im eigentlich ?rztlichen Berufe mit Einschluss der ?ffnung der weiblichen Leichen zu wenig Besch?ftigung, um die Arbeitszeit auszuf?llen, so ist der ?rztin Heilmittelbereitung , Leitung der Krankenpflege, Mitwirkung bei Aufstellung der Sanit?tsstatistik zuzuweisen, bis ihre Arbeitskraft gen?gend ausgen?tzt ist. Die ?rztin muss genau denselben ?rztlichen Unterricht, wenngleich vorz?glich gyn?kologischer und vorwiegend frauen-physiologischer und weiblich anatomischer Art und etwa von weiblichen Professoren empfangen, wie der Arzt und es ist ?brigens die Meinung, dass der Arzt der ?rztin ?bergeordnet sein solle, nichts weniger als ein Dogma; erweist sich das Gegenteil als zweckm?ssiger, so ist bald abgeholfen.
Die F?rsorge f?r den Einzelnen bringt es mit sich, dass schon w?hrend der Schwangerschaft der Frau alles vorgekehrt werde, was vom ?rztlichen Standpunkte im Interesse nicht nur der Mutter, sondern auch der Frucht notwendig erscheint. Der Arzt wird also daf?r zu sorgen haben, dass der Schwangeren und W?chnerin keine Berufsgesch?fte aufgeb?rdet werden, die nachteilige Folgen f?r Mutter und Kind haben k?nnten und er wird auch sonst seinen Einfluss geltend machen, dass die Lebensweise der schwangeren Frau zweckentsprechend geregelt werde. Lebt sie mit ihrem Manne etwa ausserhalb einer Gemeinde in einem einzelnen Geh?fte oder auf einer Alpe, so wird der Arzt darauf dringen, dass sie in die Gemeinde ?bersiedelt. Dem Ehemanne wird er jede Schonung der Frau auferlegen, die ihrem Zustande entspricht. N?tigenfalls wird er auch bei der Geburt die Hilfe leisten, welche zu leisten die ?rztin nicht vermag.
Die Aufgabe des Arztes ist auch, die Sanit?tsstatistik nach den erteilten Vorschriften zusammenzustellen und er wird verpflichtet sein, regelm?ssig mit seinen Fachgenossen im Bezirke zu gemeinsamen Beratungen zusammenzukommen. Er untersteht in allgemeiner disziplin?rer Hinsicht dem Verwaltungsbeamten, in Aus?bung seines Amtes aber untersteht er auch der fachwissenschaftlichen Kontrolle des Bezirksarztes, durch den ihm auch die Auftr?ge der Regierung und der wissenschaftlichen Institute zukommen.
Durch Vortr?ge im Versammlungslokale der Gemeinden wird der Arzt alles zu verbreiten suchen, was der Einzelne selbst f?r seine Gesundheit tun soll. Er hat alles zu pr?fen, was zur Assanierung der Ansiedlung zu geschehen hat, Abhilfe zu fordern, wo es not tut und die Ausf?hrung der beschlossenen Massregeln zu ?berwachen. Die Mitwirkung eines anderen Arztes aus einer benachbarten Gemeinde oder Quartier wird, wie schon angedeutet, der Kranke oder seine Familie beantragen k?nnen. Ausserdem hat der Bezirksarzt pers?nlich oder durch ?rztliche Inspektionsbeamte die Gemeinde?rzte zu ?berwachen. Die h?heren Sanit?tsbeh?rden haben daf?r zu sorgen, dass das notwendige Material f?r Spitalszwecke, Diagnostizierung von Krankheiten, an Heilmitteln und Apparaten f?r alle F?lle ?berall ausreichend vorhanden sei und das Material ebenso wie das Personal an Spezial?rzten zweckm?ssig ?ber das ganze Reich verteilt werde, um tunlichst rasche Hilfe zu erm?glichen. Jeder zur Heilung von Krankheiten und vollkommenen Wiederherstellung der Kranken erforderliche Aufwand ist ohne Ansehen der Person auf Kosten der Gesamtheit zu machen und sofern bestimmte ?rztliche Personen Reisen zu dem Kranken zu machen haben, ist ihnen das schnellste Bef?rderungsmittel und auf den Eisenbahnen ein Separatzug zur Verf?gung zu stellen.
Die Gemeinden werden aber auch f?r den klinischen Unterricht und die Anatomie das erforderliche Material an Kranken, Leichen und Pr?paraten beizustellen haben. Jeder Arzt erh?lt alle erforderlichen Fachbl?tter zugestellt und hat bemerkenswerte Krankheitsf?lle und Heilerfolge genau zu beschreiben und den Fachbl?ttern einen Bericht zuzusenden. Auch die jedem Arzte unentbehrliche Bibliothek f?r alles, was das Sanit?tswesen betrifft, ebenso die Sanit?tsstatistik aller ausw?rtiger Staaten findet er am Bezirksorte. Es ist zu bemerken, dass die gesamte Bev?lkerung an den Gedanken gew?hnt werden muss, dass jede Leiche ge?ffnet und wissenschaftlich durchforscht werden muss. Wenn religi?se Vorurteile dagegen sprechen, so m?ssen sie bek?mpft werden. Denn im Kollektivstaate gibt es keine Leichen degradierter Ausw?rflinge, welchen man die Sezierung gewissermassen strafweise zuf?gt und so w?rden, wenn solche Vorurteile fortbest?nden, die Anatomies?le gar kein Material haben.
Als Hilfsorgane der ?rzte werden Zahn?rzte, zugleich Zahntechniker, zu bestellen sein, welche die Gebisse aller Bewohner eines Bezirkes regelm?ssig zu untersuchen und die erforderlichen Operationen teils selbst?ndig, teils unter Aufsicht des Arztes vorzunehmen haben. Es handelt sich aber nicht bloss um Verh?tung des Verlustes und der Krankheit der Z?hne und eventuell ihren Ersatz, sondern auch die Vererbung guter Z?hne kommt in Betracht, weil ein gutes Gebiss der sch?nste Schmuck des Menschen und gewiss auch ein Zeichen einer guten Konstitution ist. Eine Statistik der vorhandenen und der fehlenden gesunden und kranken Z?hne und der verschiedenen Zahnleiden w?re sehr interessant und k?nnte leicht beschafft werden.
Der Arzt untersteht in fachwissenschaftlicher Hinsicht dem Bezirksarzte, dieser dem Provinzialarzte und dieser dem Chefarzte des Reiches. In den h?heren Instanzen werden selbstverst?ndlich zahlreiche K?rperschaften dem Chefarzte beigeordnet sein. Die Hierarchie dient dazu, um verdienten ?rzten eine Bef?rderung zu er?ffnen und um eine Organisation zu schaffen, durch welche die sanit?ren Beobachtungen auf Grund der Statistik und der Berichte der aus?benden ?rzte zur Sammlung und Verarbeitung gelangen. Instruktionen werden erlassen werden, inwieferne der Gemeindearzt seinen Vorgesetzten ?ber jeden einzelnen Krankheitsfall durch Bulletin auf dem Laufenden zu erhalten hat. Diese Berichterstattung kann so eingerichtet werden, dass der Bezirksarzt daraus sofort erkennen kann, ob Zweifel an der Richtigkeit der Diagnose oder der Behandlung bestehen, in welchem Falle er selbst zur ?berpr?fung schreiten, oder einen anderen Arzt seines Bezirkes damit beauftragen kann. Diese ?berwachung der Gemeinde?rzte erstreckt sich auch auf Gutachten ?ber Krankheitsurlaube, den Besuch von Thermen, Berufseignung oder Fortpflanzungstauglichkeit, dann auf Spitalsverwaltung und sanit?re Anstalten.
Spezial?rzte verschiedener F?cher werden zu bestellen und ?ber das Land zweckm?ssig zu verteilen sein. Vorz?glich kommt da das Fach der Operateure in Betracht. Wahrscheinlich wird sich auch das Fach der operativen Heilkunde in viele Zweige spalten. Weiter wird es Fach?rzte f?r die Erkrankungen einzelner Organe, wie heute, f?r Infektionskrankheiten, gewisse Arten von Diagnosen, chemische Untersuchungen und besondere Heilverfahren, wie Kaltwasser, Elektrizit?t, Pneumatik, Massage, Belichtung, Heissluftbehandlung usw. geben. Die Sanit?tsverwaltung wird verf?gen, inwieferne sich solche ?rzte an Ort und Stelle zu begeben haben, oder die Kranken zum Arzte geschickt oder in Sanatorien aufgenommen werden sollen und insbesondere wie weit die Kompetenz des Gemeindearztes in weniger bedeutenden oder besonders dringenden Spezialf?llen geht. Die Sanit?tsverwaltung hat auch die Einrichtung von Kurorten und die Verf?gung der Aufnahme der einzelnen Kranken in dieselben ?ber sich.
Was die Unterbringung von Kranken und die Krankenpflege anbelangt, so wird man eigentliche Spit?ler tunlichst vermeiden. Nur insoferne die Isolierung von Kranken geboten erscheint, oder wo es der klinische Unterricht erfordert, wird man eigentliche Krankenh?user errichten.
Pr?ft man diese Organisation des ?rztlichen Dienstes, so gewinnt man die ?berzeugung, dass damit alles f?r den Einzelnen und die Gesamtheit erreicht werden kann, was man heute f?r notwendig erkennt, aber in der individualistischen Gesellschaftsordnung undurchf?hrbar ist. Die ?rzte dr?ngen sich in den grossen St?dten zusammen, in den l?ndlichen Gemeinden fehlt es oft an aller Hilfe f?r Kranke und Verungl?ckte und jedenfalls an den Anstalten, die f?r besondere F?lle notwendig sind.
Nun aber alle anderen Dienste, die ein so eingerichteter ?rztlicher K?rper dem Einzelnen und der Gesamtheit und der Wissenschaft leisten k?nnte.
Der Arzt wird bei obiger Organisation nicht gerufen, er sucht diejenigen, f?r deren Gesundheit er verantwortlich ist, auf. Er ist ihnen Freund, Berater f?r das Leben und ersetzt ihnen auch Priester und Beichtvater. Er f?rdert die wahre Moral in viel h?herem Masse, als es heute die Kirche vermag. Keinerlei entstehendes Leiden, erbliche Belastung, Disqualifikation zu bestimmten Berufen, zur Zeugung oder f?r die Ertragung der Schwangerschaft und Entbindung kann dem Arzte oder seiner Gehilfin entgehen. Sie k?nnen die Weitervererbung von Krankheiten und deren ?bertragung auf kommende Generationen verhindern. Nur im Kollektivstaate kann man Lues, Tuberkulose und Alkoholismus unterdr?cken oder in der ersten Zeit wenigstens f?r Dritte v?llig unsch?dlich machen. Jeder Arzt ist zugleich Anthropologe und im Dienst der anthropologischen Forschung. In seinem Berufe liegt es nicht nur, die Degeneration des Volkes zu verhindern, sondern von Generation zu Generation ein immer herrlicheres Geschlecht heranzubilden. Das alles ist zum Teile allerdings von der Menge der anzustellenden ?rzte, ebensosehr aber von der Verteilung der ?rzte und der Verteilung der Bev?lkerung und von der Organisation des Dienstes abh?ngig. Nicht nur diese Verteilung, sondern auch die Anstellung der erforderlichen Anzahl von ?rzten ist ohne Kollektivismus nicht denkbar.
Noch sei bemerkt, dass in Deutschland bei den Krankenkassen statistisch ermittelt wurde, dass auf ein Kassenmitglied im Durchschnitt 6 Krankheitstage im Jahre kommen. Obwohl bei den hygienisch vorz?glichen Einrichtungen des Kollektivstaates und bei der Verminderung aller Berufssch?dlichkeiten und anderer g?nstiger Umst?nde wegen der Krankenstand betr?chtlich sinken m?sste, w?re selbst nach diesem Verh?ltnisse der Durchschnitt in einer Gemeinde von Tausend K?pfen nicht mehr als etwa 6000 Krankheitstage im Jahre. Das gibt einen Tagesdurchschnitt von 16-18 Kranken, zu deren Behandlung zwei ?rzte zur Verf?gung st?nden. Es blieben also dem ?rztlichen Personale viele Stunden des Tages f?r andere Aufgaben als die Behandlung der Kranken ?brig, f?r ?berwachung der Kinderpflege, f?r Untersuchungen der Gesunden, Beeinflussung der Lebensweise, Statistik und andere Amtsgesch?fte, wissenschaftliche Beobachtungen und Gutachten. Da in jeder Wohnansiedlung eine besondere Abteilung f?r Krankenzimmer einzurichten w?re, und immerhin einige von den Kranken ambulant, andere in ihren Wohngem?chern behandelt w?rden, so w?ren etwa 16 Krankenzimmer unbedingt ausreichend f?r Spitalzwecke.
Das Erziehungs- und Unterrichtswesen der Gemeinde und des Quartiers untersteht einem P?dagogen. Er wird selbst am Unterricht sich beteiligen, vorz?glich aber die Oberaufsicht jener Gesch?fte f?hren, die das Erziehungs- und Unterrichtswesen betreffen. Er stellt die Erziehungs- und Unterrichtsstatistik zusammen, hat f?r die Beobachtung der Gesetze und eventuell deren Erg?nzung zu sorgen, in den Disziplinarf?llen des ihm untergeordneten Personals dem Verwaltungsbeamten Vortrag zu halten und den leitenden Einfluss auf die gesamte geistige Bewegung in der Gemeinde zu nehmen.
Sind besondere Klassen f?r M?dchen eingerichtet, so werden f?r selbe weibliche Fachkr?fte zu bestellen sein. F?r die ?berwachung des Erziehungs- und Schuldienstes werden im Bezirke, Kreise, der Provinz h?here Lehrpersonen, Einzelne oder Kollegien, zu bestellen sein, welche den Gesch?ftsgang zwischen den untersten Organen und der Zentralverwaltung zu vermitteln haben.
Wir wissen, welches Interesse unsere Universit?ten f?r die psychologischen Versuchsanstalten in neuerer Zeit gezeigt haben. Sie werden n?tzliche Vorarbeiten leisten, welche dem k?nftigen Erziehungs- und Verwaltungsdienste zustatten kommen werden. Doch wird man sich dann mit vereinzelten Beobachtungen nicht begn?gen, sondern soviel als m?glich Beobachtungen an jedem einzelnen Individuum machen und die einzelnen Personen zu Selbstbeobachtungen heranbilden.
Die Unterrichtspersonen werden 4 oder 5 Lehrstunden im Tage geben k?nnen, nachdem die Zahl der Sch?ler 25 in einer Klasse nicht ?bersteigen soll und demnach auch die Revision der Aufgabenhefte weniger Arbeit macht. Die Ferien werden wohl etwas k?rzer bemessen werden als heute.
Da in einer Gemeinde von 1000 K?pfen nicht mehr als 240 Kinder und junge Leute von 6-18 Jahren wohnen und eine betr?chtliche Abweichung von dieser Durchschnittsziffer nach VI, 2, leicht vermieden werden kann, diese Anzahl von Sch?lern sich aber auf zw?lf Jahrg?nge verteilt, davon die oberen Klassen nicht st?rker, sondern schw?cher besetzt sind, ist die Maximalzahl von 25 un?berschreitbar. Dem Lehrer arbeiten auch jene begabten Sch?ler in die Hand, welchen die Korrepetition ?berlassen werden kann.
Ausserdem erwartet man von den Lehrpersonen nicht nur, dass sie sich in den Fortschritten ihrer wissenschaftlichen F?cher auf dem Laufenden erhalten, zu welchem Ende ihnen die Verwaltung entsprechende Wochenschriften zusenden und mindestens in den Bezirksvororten vollst?ndige Sammlungen der wissenschaftlichen Behelfe einrichten und fortlaufend erg?nzen wird, sondern es wird auch vorausgesetzt, dass sie sich an der Forschung beteiligen, in welcher Richtung durch Vermittelung der Akademie eine gewisse Art von Organisierung stattfinden k?nnte, dass n?mlich jedem gewisse Forschungsprobleme zugewiesen w?rden.
Auch den Lehrpersonen w?rden regelm?ssige Zusammenk?nfte am Bezirksvororte und den Vertretern der einzelnen F?cher am Kreisvororte zur Pflicht gemacht.
Zeigt es sich, dass die Frauen f?r den Betrieb der Wissenschaften als Sch?ler, Lehrer und Forscher eine der der M?nner ebenb?rtige Veranlagung haben, so wird es sich empfehlen, ihnen die H?lfte aller Lehrkanzeln offen zu halten.
b) H?herer Unterricht.
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