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Read Ebook: Die Universität Basel in den fünfzig Jahren seit ihrer Reorganisation im Jahre 1835 by Teichmann Albert

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Ebook has 369 lines and 55166 words, and 8 pages

Anmerkungen zur Transkription:

Folgende Zeichen sind f?r die verschiedene Schriftformen benutzt:

+kursiv gedruckter Text+

Eine Liste der vorgenommenen ?nderungen findet sich am Ende des Textes.

DIE UNIVERSIT?T BASEL IN DEN F?NFZIG JAHREN SEIT IHRER REORGANISATION IM JAHRE 1835.

PROGRAMM ZUR REKTORATSFEIER UND ZU DEM MIT IHR VERBUNDENEN JUBIL?UM DER FREIWILLIGEN AKADEMISCHEN GESELLSCHAFT

IM AUFTRAG E.E. REGENZ

UNTER MITWIRKUNG DER ANSTALTSVORSTEHER

ZUSAMMENGESTELLT

von

Prof. Dr. ALBERT TEICHMANN.

Basel. Schultze'sche Universit?ts-Buchdruckerei 1885.

VORWORT.

Nachdem 1883 und 1884 die Universit?ten Z?rich und Bern ihr 50j?hriges Bestehen gefeiert haben, schickt sich in diesem Jahre auch die ?ltere Schwester in den Grenzmarken des Schweizerlandes an, bei einer ?hnlichen Feier einen R?ckblick zu werfen auf eine gleich lange Periode der Entwicklung seit dem Jahre, in welchem der hochherzige Sinn der Beh?rden und der B?rgerschaft ihre Fortexistenz sicherte und ihr eine den Verh?ltnissen jener Zeit entsprechende Organisation gab.

Eingedenk der zu eigenem Gewinn siegreich bestandenen Pr?fungen, wie andrerseits der erhebenden vierten S?cularfeier vor 25 Jahren, will sie bei der auf engere Kreise beschr?nkten diesj?hrigen Feier im Bewusstsein eines nunmehr verwirklichten gr?sseren Aufschwungs den Tribut des Dankes darbringen ihrer treuen, zur Hilfe stets bereiten Genossin in diesen 50 Jahren, der Freiwilligen Akademischen Gesellschaft, welche, wenige Tage vor Einweihung der neu organisierten Universit?t im Jahre 1835 gestiftet, ihr Fest mit der Rektoratsfeier der Universit?t verbindet.

E.E. Regenz beschloss, bei diesem Anlass eine Schrift zu ver?ffentlichen, welche einen Einblick in die Organisation und die ?konomischen Verh?ltnisse der Universit?t, einen Ueberblick ?ber das Lehrpersonal und die Studentenschaft der letzten 50 Jahre, eine Uebersicht ?ber die mit der Universit?t verbundenen Sammlungen und Anstalten gew?hren soll.

M?chte die nachfolgende bescheidene Schrift dazu anregen, bisher Vers?umtes nachzuholen und dem durch einige der Jubelschriften und die Rektoratsrede im Jahre 1860 gegebenen meisterlichen Vorbilde in Fortf?hrung dieser geschichtlichen Arbeiten nachzueifern!

Der Universit?t und ihrer Festgenossin

bringt die herzlichsten Segensw?nsche f?r ferneres Bl?hen und Gedeihen dar

A. Teichmann.

Geschichte der Organisation der Universit?t.

In den vier einander gleichgestellten Fakult?ten sollten 18 Professoren mit einer Besoldung von je Fr. 1600 a.W. angestellt und diese Stellen nach ?ffentlicher Ausk?ndung und er?ffnetem Konkurse besetzt werden; in F?llen, wo es zum Vortheil der Anstalt gereiche, sollte der Kleine Rath, auf motivierten Vorschlag des Erziehungsrathes, durch unmittelbaren Ruf Professoren ernennen k?nnen. Hiemit war die fr?her ?bliche Verwendung des Looses, die ?fters eine verh?ngnissvolle Rolle gespielt hatte, gl?cklich beseitigt.

>>Es ist seinem wesentlichen Inhalte nach eine zweckm?ssige und zeitgem?sse Grundlage einer wohlberechneten und verheissungsvollen Herstellung und Erhebung der Hochschule, im Geiste der ersten Gr?ndung gedacht, w?rdig der grossen Erinnerungen, durch Erfahrungen gel?utert, die Anspr?che und Bed?rfnisse einer neuen Zeitbildung ber?cksichtigend, sowie selbst die weitern Verh?ltnisse des Gesammtvaterlandes umfassend.<<

>>Reichthum ist ein verg?ngliches Gut; -- Ruhm, erworben im Felde der Staatskunst, ist tr?gerisch und oft von zweideutiger Art; -- der aber lebt ewig im dankbaren Andenken der Nachwelt, dessen Name gekn?pft ist an das Gedeihen einer Schule der Wissenschaft, die Jahrhunderte bl?hte, die in der Gegenwart sich auf's neue erhebt, die nicht untergehen wird im Strome kommender Zeiten.<<

Die n?chsten Jahre erf?llten die hochgespannten Hoffnungen noch nicht -- es nahte die dem Basler Staatswesen verh?ngnissvolle, mit muthiger Entschlossenheit durchgek?mpfte Zeit, auf welche -- wie der trefflichste Darsteller der Ereignisse jener Periode sagte -- >>Basel sonder Scham und sonder Reue zur?ckblicken konnte, weil es das Bewusstsein davon trug, dass es billigen Begehren willig entsprochen hatte, dass es der Drohung und Gewalt beharrliche Entschlossenheit entgegengesetzt hatte und dass seine B?rger das Gesetz, f?r das sie k?mpften, auch durch Gehorsam zu ehren wussten.<<

Vergeblich war man bem?ht, von dem gut eingerichteten und weise geleiteten Staatswesen den schwersten Schlag abzuwenden. Es war umsonst! -- Der am 17. August 1833 gefasste, am 26. August durch eingelangte Ratifikationen in Kraft erwachsene Beschluss der Eidgen?ssischen Tagsatzung erkl?rte den Kanton Basel in Bezug auf die Verwaltung in zwei besondere Gemeinwesen getheilt und verf?gte, >>es solle das gesammte Staatseigenthum des Kantons an Kapitalien, Gef?llen, Geb?uden, Kriegsmaterial u.s.w. ohne irgend eine Ausnahme, und ausdr?cklich mit Inbegriff der Kirchen-, Schul- und Armenfonds, auf billigem Fusse zwischen beiden Landestheilen ausgeschieden und getheilt werden.<<

Diesem Beschl?sse zufolge wurden zu Schiedsrichtern erw?hlt:

Das Schiedsgericht trat am 16. September 1833 in Z?rich zusammen, begann seine Sitzungen am 30. September in Aarau und schloss dieselben erst im April 1835 in Bern. Hier interessieren nur diejenigen Beschl?sse, welche -- zufolge Antrages der Landschaft, auf das Inventar der Staatsliegenschaften die Geb?ude und Fonds der Universit?t zu setzen -- die Frage betrafen: >>ob das Verm?gen der Universit?t in die Theilung gezogen werden solle oder nicht?<<

Schon am 9. November 1833 erging der Obmannsspruch:

Dieser Entscheid rief nat?rlich grosse Best?rzung hervor und fand namentlich in juristischen Kreisen scharfe Kritik. Dem Entscheide sich f?gend, legte der Stadttheil am 6. Januar 1834 das >>Inventarium ?ber das der Universit?t angeh?rige und unter ihrer Verwaltung stehende Verm?gen<< zur Mittheilung an die Landschaft vor, welche zwar einige Punkte bem?ngelte, auf erhaltene Auskunft aber diese Bem?ngelung fallen liess.

Die vom Obmann f?r die von beiden Theilen ernannten Sachverst?ndigen entworfene Instruktion war f?r Basel-Stadt und die Universit?t durchaus g?nstig.

In der Sitzung vom 14. April 1834 wurde bei getheilten Stimmen der Schiedsrichter durch Entscheid des Obmanns anerkannt, >>dass auf dem Universit?tsgut zu Gunsten der Stadt Basel die Beschwerde des Ausschlusses solcher Verf?gungen ?ber dasselbe hafte, in Folge welcher f?r ihr Bed?rfniss wissenschaftlicher Anstalten nicht mehr gesorgt sein w?rde,<< und wurde im Urtheile vom 11. Juli festgesetzt:

dass bei den im Inventar auf Fr. 543,662.45 angegebenen akademischen Fisci wegen darauf haftender Beschwerden Fr. 120,662.45 in Abzug zu bringen seien;

dass das gesammte Universit?tsgut als eine untheilbare Einheit und dem Zwecke des h?heren Unterrichtes bleibend gewidmet zu betrachten sei;

der Kanton Basel-Stadttheil einen billigen Anspruch habe, dass ihm auf den Fall, wenn er zur Uebernahme des gesammten Gutes als berechtigt und verpflichtet angesehen werden sollte, diesfalls eine gewisse Erleichterung, welche in der Bestimmung des Preises f?r das Ganze zu finden, verstattet werde.

In Ab?nderung einzelner dieser Punkte erging am 6. August 1834 das Endurtheil dahin:

Durch Einverst?ndniss der Parteien wurde am 12. August der Werth des Mobiliarbestandes -- worunter auch Scepter und Pokale der Universit?t auf Antrag der Landschaft aufgenommen werden mussten -- auf Fr. 1440 bestimmt.

Mit dem ganz eigenen, im November gestellten Antrage: >>es m?chte -- da verlaute, dass Basel-Stadttheil Willens sei, die Universit?t aufzuheben oder einzuschr?nken -- das Schiedsgericht die Rechte der Landschaft durch ein ferneres Urtheil so wahren, dass die Universit?t zu keiner Zeit von Basel-Stadttheil aufgehoben oder beschr?nkt werden k?nne, oder wenn man demselben freie Befugniss dar?ber einr?umen wolle, der Stadttheil angehalten werden, der Landschaft, der gemachten Abz?ge und der niedern Sch?tzung wegen, noch eine Entsch?digungssumme von Fr. 256,619 herauszubezahlen,<< -- wurde die Landschaft einm?thig am 17. November abgewiesen; dagegen der Stadttheil auf Antrag der Landschaft angehalten, Zinsen von dem ihr zukommenden Antheil vom 18. M?rz 1832 bis 15. December 1834 zu 4% zu entrichten.

Die Verhandlungen ergaben f?r das Universit?tsverm?gen folgende Summen:

Dies war die Auskaufssumme, welche an die Landschaft zu entrichten war.

Wie so vielen anderen, gen?gte Basel-Stadt auch dieser Verpflichtung aufs P?nktlichste. Nach beendeter Verm?genstheilung konnten die in der Zwischenzeit ausgestellten B?rgschaftsinstrumente sehr bald entkr?ftet werden. Den muthig und hochherzig f?r die Interessen des Staatswesens eingetretenen B?rgern von Z?rich und Basel wurde der geb?hrende Dank bezeugt.

Unter den vielen Aufgaben, die nunmehr r?cksichtlich der Reorganisation der Staatsverwaltung zu l?sen waren, war die Frage der Organisation der h?heren Lehranstalten von gr?sster Bedeutung. Auch hier bew?hrte sich, was schon die Alten erkannt haben, dass im Ungl?ck der Sporn zur Ausdauer und zu neuer Thatkraft liegt.

Unmittelbar nach Erlass des schiedsgerichtlichen Urtheils vom 6. August wurde durch Rathsbeschluss vom 13. August dem Erziehungskollegium der Auftrag ertheilt, zu berathen, was nun in Hinsicht der Universit?t angenommen und vorgekehrt werden solle. Zu diesem Zwecke ernannte dasselbe eine Kommission.

Aber auch die Regenz musste zu den Spr?chen des Schiedsgerichts Stellung nehmen. Sie that dies, indem sie dem Amtsb?rgermeister zu Handen des Grossen Rathes am 23. September eine ausf?hrliche Protesterkl?rung gegen jene Spr?che ?berreichen liess, worin sie schliesslich, unter Anrufung der heiligsten Gef?hle der Gerechtigkeit, der Wissenschafts- und Vaterlandsliebe, die Zuversicht aussprach, E.W.W. Rath werde verm?ge seiner Weisheit und rechtlichen Gesinnung durch zweckdienliche Anordnungen daf?r sorgen, dass das Universit?tsgut nicht nur ungeschm?lert und dem Zwecke des h?heren Unterrichts gewidmet bleibe, sondern auch f?r die Zukunft eine solche rechtliche Stellung erhalte, wodurch es niemals durch irgend m?gliche Wechself?lle seiner Bestimmung entrissen werden k?nne und wodurch auch wieder nach einer so niederschlagenden Erfahrung bei der B?rgerschaft Muth und Zutrauen geweckt w?rde, durch neue Stiftungen die Lehrmittel und Kr?fte der Universit?t zu vermehren.

Ebenso wurde von der Kommission des naturwissenschaftlichen Museums in einer Sitzung vom 6. Oktober eine Erkl?rung beschlossen, wonach fortan >>alle Geschenke und Legate nur unter dem bestimmten Vorbehalte gemacht und angenommen werden sollen, dass sie unab?nderlich und unver?usserlich in der Stadt Basel zu m?glichst gemeinn?tzigem Gebrauche sollen aufgestellt bleiben, in allen Wechself?llen die Bedingung der Unentfremdbarkeit dieser Gegenst?nde von der Stadt Basel heilig und unverletzt gehalten werden solle, auch zur Wahrung dieser Bestimmung in keinem denkbaren Falle, weder dem Staate, zu dem die Stadt Basel jeweilen geh?ren wird, noch der Stadt Basel selbst irgend ein Opfer rechtm?ssig auferlegt werden k?nne, so dass folglich jede Theilung, jede Auferlegung einer Auskaufssumme, jede zu diesem Zwecke vorgenommene Schatzung der aus Schenkungen und Legaten herr?hrenden Bestandteile der Sammlung, sowie ?berhaupt jede Massregel ?hnlicher Art als Raub und offenbare Gewaltthat zu betrachten w?re.<<

Diese W?nsche fanden bald die geb?hrende Ber?cksichtigung.

Am 20. December 1834 hatte die Kommission den von ihr erforderten Bericht ?ber die Organisation der h?heren Lehranstalten vorgelegt; derselbe fand am 19. Januar im Erziehungskollegium, wie sp?ter im Kleinen Rath Beifall und wurde in den am 2. M?rz 1835 dem Grossen Rathe vorgelegten Rathschlag aufgenommen. Derselbe zeichnet sich durch seltene Vollst?ndigkeit und Abrundung aus, st?tzt sich auf vielseitige Erfahrungen und ist ein r?hmliches Zeugniss f?r den edlen Sinn und das herzliche Interesse der M?nner jener Zeit f?r die F?rderung des Bildungswesens als einer der Hauptaufgaben jedes Staatswesens. Mit hoher Befriedigung wird man auch heute noch in demselben die Worte lesen: >>Wenn auch allerdings in der vorgefallenen Trennung des Kantons, in der daraus sich ergebenden Verminderung der Beamtenzahl, in der gegenw?rtig bedeutenden Schuldenlast, eben so viele Gr?nde liegen m?chten, wesentliche Einschr?nkungen eintreten zu lassen, so rufen doch andrerseits das um so f?hlbarer gewordene Bed?rfniss geistiger Regsamkeit und T?chtigkeit, die sich t?glich h?her stellenden Anforderungen der Zeit, die eigent?mliche Isolierung unserer Lage Basel dringend zu, sich im gegenw?rtigen Augenblicke nicht zu vers?umen und nicht zu vernachl?ssigen, und durch zweckm?ssige und wohleingerichtete wissenschaftliche Anstalten sein zuk?nftiges Wohl zu sichern.<<

Im Anschluss an die Gesetze vom 18. Juni 1817 und 17. Juni 1818 wird f?r Bestehenbleiben des P?dagogiums eingetreten und dankbar anerkannt, dass der vortreffliche Zustand desselben besonders den eifrigen und gewissenhaften Bem?hungen der zur Zeit angestellten Lehrer zuzuschreiben sei. Diese Anstalt soll in 2 Abtheilungen, f?r Humanisten einerseits, f?r Realisten andrerseits zerfallen.

In den Berathungen ?ber den Rathschlag im Grossen Rathe am 7.-9. April erlitt der die Universit?t betreffende Abschnitt nur geringe Aenderungen. Man hielt es f?r passend, in ? 13 die >>Beibehaltung<< der im Jahre 1460 gegr?ndeten und in den Jahren 1532 und 1818 reorganisierten Universit?t bestimmter auszusprechen; gew?hrte f?r Gehaltszulagen und Besoldungen in ausserordentlichen F?llen einen j?hrlichen Kredit von Fr. 4000, regelte eingehend die Entlassung pflichtvergessener Lehrer, lehnte einen Antrag auf Best?tigung der Lehrer von 6 zu 6 Jahren ab; bestimmte dagegen, dass bei etwaigen Aenderungen in der Organisation die Professoren sich einer solchen gegen eine dann durch Gesetz zu bestimmende Entsch?digung zu unterziehen h?tten.

In der an erster Stelle genannten philosophischen Fakult?t werden 9 Lehrst?hle errichtet f?r theoretische und praktische Philosophie -- Mathematik -- Physik und Chemie -- Naturgeschichte -- griechische, lateinische, deutsche und franz?sische Sprache wie Litteratur- und Geschichte. Besondere Lehrer k?nnen f?r die oben genannten F?cher angestellt werden. Die Professoren beziehen Fr. 1600 Gehalt.

Drei Professuren werden der theologischen Fakult?t gegeben. Lehrf?cher sind: Theologische Encyclop?die -- Hebr?ische Sprache -- Exegese des Alten und des Neuen Testamentes mit den n?thigen Hilfswissenschaften -- Kirchen- und Dogmengeschichte -- Dogmatik -- Christliche Moral -- Praktische Theologie mit homiletischen und katechetischen Uebungen. Zwei Professoren haben je Fr. 1600, der dritte Fr. 1200 Gehalt.

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