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Read Ebook: Duell-Codex by Hergsell Gustav

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Ebook has 2014 lines and 62058 words, and 41 pages

Anmerkungen zur Transkription

Die Fussnote befinden sich am Ende dieses Textes.

ZWEITE, ERG?NZTE AUFLAGE.

VON

GUSTAV HERGSELL

ZWEITE, ERG?NZTE AUFLAGE. MIT 7 TAFELN.

WIEN. PEST. LEIPZIG. A. HARTLEBEN'S VERLAG. 1897.

Alle Rechte vorbehalten. K. u. k. Hofbuchdruckerei Carl Fromme in Wien.

Vorwort zur ersten Auflage.

Das von meinen Sch?lern und vielen Freunden der Fechtkunst oft an mich gestellte Ersuchen, eine ?bersichtliche Zusammenstellung der Duellregeln zu verfassen und den Vorgang bei einem Ernstfalle kurz und b?ndig zu schildern, hat mich bewogen, die Ergebnisse meiner Beobachtungen und meines Studiums ?ber diesen Gegenstand in dem vorliegenden Werke niederzulegen.

Ich habe mich bei dieser Arbeit durch die Aufzeichnungen des Grafen Chatauvillard, seiner Mitarbeiter und Nachfolger, deren ich gegebenenfalls Erw?hnung thue, leiten lassen; ich habe getrachtet, die dort ver?ffentlichten Vorschriften, von denen einige die Sache bloss streifen, f?r die gegenw?rtigen Verh?ltnisse manchmal nicht mehr recht verst?ndlich oder unvollendet sind, zu entwickeln, zu pr?cisiren und nach M?glichkeit zu vervollst?ndigen.

Wenngleich in den Einzelnheiten veraltet, bieten die von Chatauvillard aufgestellten Regeln, Vorschriften und Ansichten dennoch ein unsch?tzbares Material, und werden von allen M?nnern von Ehre respectirt, so lange nicht eine berufene Vereinigung von Ehrenm?nnern andere Vorschriften oder Gesetze verfasst.

Zu allen Zeiten bis in die letzten Jahre haben sich nicht wenig Schriftsteller der undankbaren Aufgabe bem?chtigt, gegen die Nothwendigkeit und die Gebr?uche des Duelles aufzutreten, indem sie das Duell von dem dreifachen Gesichtspunkte: der Vernunft, der Moral und der gesellschaftlichen Sitten, zu beleuchten versuchten.

Der Ursprung und die geschichtliche Entwickelung des Duelles wurde nicht ber?hrt, weil beides nicht zur Sache geh?rt; Fragen ?ber das Verhalten w?hrend des Kampfes selbst, gegen?ber Fechtern oder Naturalisten, ?ber Offensive oder Defensive, wurden nur so weit er?rtert, als deren Behandlung bei Schilderung des Kampfes unausweichlich war.

Was die Bezeichnung der von den Duellanten gew?hlten Vertreter als Zeugen oder Secundanten anbelangt, so darf ich wohl als bekannt voraussetzen, dass es ehedem einen Unterschied zwischen Zeugen und Secundanten gab. Diese waren in der Zeit des Ritterthums Kampfgenossen und hatten als solche wieder ihre Zeugen.

Heute giebt es streng genommen nur Zeugen; diesen Namen f?hren auch die Vertreter der Gegner in Frankreich. In Deutschland werden beide Bezeichnungen abwechselnd gebraucht; bei uns in Oesterreich heissen die Vertrauenstr?ger der Gegner fast allgemein Secundanten. Dieser Gepflogenheit habe auch ich mich angeschlossen.

Wenn auch bei den einzelnen Arten des Zweikampfes die vorbereitenden Schritte im Terrain stets gleich sind und bei Darstellung derselben auf die allgemeinen Vorschriften verwiesen werden konnte, so fand ich mich dennoch veranlasst, um jede Duellart f?r sich allein in ihrer Entwickelung zu schildern, dieser allgemeinen Vorschriften stets in Kurzem zu erw?hnen, wodurch einzelne Wiederholungen unvermeidlich waren.

Weit entfernt, dass dieser Codex eine Aufmunterung zu unn?thigen, muthwilligen Duellen werde, soll er vielmehr allen Jenen, die durch die Umst?nde gezwungen sind, sich zu einer bewaffneten Begegnung zu stellen, als Richtschnur dar?ber dienen, wozu sie berechtigt und verpflichtet sind, andererseits aber Alle, die durch Vertrauen berufen werden, bei dem Kampfe zu interveniren, aber wenig Erfahrung f?r solche Vorg?nge haben, lehren, dass es mitunter in ihrer Macht steht, ung?nstige Wechself?lle des Kampfes bei vollkommener Wahrung der Ehre Dessen, den sie vertreten, zu verringern, wenn nicht hintanzuhalten.

Ist es mir gelungen, das mir gesteckte Ziel zu erreichen, so ist mein Zweck erf?llt.

In dieser Erwartung ?bergebe ich hiermit das vorliegende Werk der Oeffentlichkeit.

Der Verfasser.

Vorwort zur zweiten Auflage.

Auf Grund der Erfahrungen, welche ich seit Ausgabe der ersten Auflage gemacht habe, sowie in Folge der mannigfachen an mich gestellten Anfragen in Beilegung und Austragung von Ehrenangelegenheiten, die ich alle nach Thunlichkeit zu ber?cksichtigen trachtete, wurden in dieser zweiten Auflage, speciell im ersten Theile jene Artikel einer gr?ndlichen Bearbeitung durch Erg?nzungen unterzogen, die ich zur rascheren Orientirung f?r besonders nothwendig erachtete.

Besitzer der ersten Auflage werden in dieser neuen Ausgabe wesentliche Erg?nzungen finden, die ihnen als weiterer Behelf zur Schlichtung von Ehrenangelegenheiten von Nutzen sein d?rften.

An dieser Stelle wollen wir auch des neueren franz?sischen Fachschriftstellers A. Croabbon erw?hnen, dessen interessantes Werk: ,,La science de point d'honneur" wir gegebenenfalls bei unseren Erg?nzungen anf?hren.

Bei dieser Gelegenheit sei nochmals darauf hingewiesen, dass die Bildtafeln lediglich f?r die Secundanten bestimmt sind.

~Prag.

~ Der Verfasser.

EHRE DEN WAFFEN!

INHALT.

Anhang.

Muster f?r die Abfassung von Protokollen 211

Protokoll ?ber den stattgefundenen Zweikampf 216

VERZEICHNIS DER TAFELN.

EINLEITUNG.

Der Zweikampf steht ausserhalb des Gesetzes, keine seiner Regeln kann den Charakter der Legalit?t in der gew?hnlichen Auffassung dieses Wortes beanspruchen. Dennoch z?gern wir nicht, jenen Regeln den Namen ,,Duellcodex" beizulegen.

Wenn es wahr ist, was thats?chlich unter allen civilisirten V?lkern mit Recht zugegeben wird, dass die Ehre ebenso unantastbar ist wie die Gesetze, so sind die Vorschriften ?ber die zum Schutze der gekr?nkten Ehre zu beobachtenden Vorg?nge von keinem geringeren Ansehen als jene.

Der Grund, dass die staatlichen Gesetze den Zweikampf ausserhalb ihres Rahmens verweisen, liegt in der Unzul?ssigkeit der Selbsthilfe. An deren Stelle ist in einem geordneten Gemeinwesen die staatliche Hilfe gesetzt, damit der Schwache nicht Unrecht erdulden m?sse von dem Starken.

Allein ganz abgesehen davon, dass die Selbsthilfe nicht ?berall verwerflich ist, wie uns die Zul?ssigkeit der Nothwehr und des Besitzschutzes bezeugen, ist nicht zu ?bersehen, dass die Gesetze M?nnern mit hochentwickeltem Ehrgef?hl nach deren Ueberzeugung bisweilen nicht ausreichenden Schutz gegen ihnen selbst oder ihnen nahestehenden Personen widerfahrenen Unbilden gew?hren.

Von diesem Standpunkte erscheint daher das Duell weder anormal, noch unbegreiflich, noch unmoralisch.

,,Jeder," sagt uns Graf Chatauvillard, ,,ist der herben Nothwendigkeit unterworfen, sein Leben zu wagen, um wegen einer Beleidigung oder Beschimpfung Rechenschaft zu verlangen."

Die Sache ist daher nach der Meinung desselben Autors im menschlichen Leben wichtig genug, um im Vorhinein nach Unparteilichkeit und Ehrgef?hl geordnet zu werden, zumal die sich t?glich erneuernden Beispiele das Bed?rfnis darnach erweisen.

So werden diese Regeln zum Schutze f?r Alle als Schranken wider Ueberfall und Rachsucht und k?nnen selbst als ein Ausfluss der Cultur und ritterlicher Gesittung angesehen werden, welche die Feststellung derselben als begr?ndet erscheinen l?sst.

Diese Vorschriften haben sich aus dem Herkommen, dem Gebrauche und aus der Ueberzeugung gleichgesinnter Kreise von der Nothwendigkeit dieses Gebrauches herausgebildet, beruhen also auf denselben rechtserzeugenden Grundlagen wie das Gewohnheitsrecht.

Einzig und allein in diesem eingeschr?nkten Sinne betrachtet man jene Duellarten, die den herk?mmlichen Vorschriften entsprechen, als ,,legale". Wird hiervon auch nur in einzelnen Punkten abgewichen, so steht das Duell auch ausserhalb des Herkommens und heisst ,,Ausnahmsduell" .

Graf Chatauvillard, Mitglied des Pariser Jockey-Club, hat in Folge einer an ihn gerichteten Aufforderung im Vereine der weiteren Mitglieder General Graf Excelmans, Grafen du Hallay-Co?tquen, General Baron Gourgaud, Brivois und des Vicomte de Contades sich der Aufgabe unterzogen, die Gebr?uche und Vorschriften des Duelles zu fixiren, die unter dem Titel ,,Essai sur le duel" im Jahre 1836 zu Paris erschienen.

Dieses Werk wurde nicht nur in Paris von der ?ffentlichen Meinung lebhaft begr?sst, sondern jene Vorschriften haben sich auch bald ausserhalb Frankreich Geltung verschafft, da sie durch die Signatur hervorragender Mitglieder der Pariser Gesellschaft sanctionirt wurden.

Ueberzeugt, dass es von allgemeinem Interesse sein d?rfte, die Namen dieser Mitarbeiter kennen zu lernen, wollen wir dieselben anf?hren.

Die Unterschrift wurde mit folgenden Worten eingeleitet:

,,Innig ?berzeugt, dass die Intentionen des Verfassers, weit entfernt die Duelle zu protegiren, im Gegentheil dahin streben, ihre Zahl zu vermindern, sie zu regeln und ihren verderblichen Charakter zu verringern, geben die Unterzeichneten den in diesem Werke aufgestellten und auseinandergesetzten Vorschriften ihre volle Genehmigung."

Marschall Graf de Lobau, Pair von Frankreich. Marschall Graf Molitor, Pair von Frankreich. Viceadmiral Marquis de Sercey, Pair von Frankreich. Generallieutenant Herzog de Guiche. Generallieutenant Graf Dutaillis, Pair von Frankreich. Generallieutenant Herzog de Doudeauville. Generallieutenant Graf de la Grange, Pair von Frankreich. Generallieutenant Vicomte de Cavaignac. General de Fourolles. Generallieutenant Graf de la Houssay. General Graf Friaut. Generallieutenant Baron Billard. Generallieutenant Graf Clapar?de, Pair von Frankreich. General Graf Clary. General Miot. General A. de Saint-Yon. Generallieutenant Pierre Boyer. General L. Bernard. Generallieutenant Graf Merlin. Generallieutenant Graf Villaret de Joyeuse. Generallieutenant de Solignac. General Vicomte de Maucomble. Generallieutenant Baron Gourgaud. Generallieutenant Excelmans, Pair von Frankreich. Oberst de Rossi. Oberst L. Brack. Oberst de Garaube. Oberstlieutenant Graf de Maussion. Oberstlieutenant R. de Grandmont. Oberstlieutenant J. Combe. Oberstlieutenant de Casanova. Oberstlieutenant de Lherminier. Oberstlieutenant Baron E. de Marguerittes. Oberst der Nationalgarde Graf de Lariboissi?re, Pair von Frankreich. Oberst der Nationalgarde Le Mercier. Herzog d'Istrie, Pair von Frankreich. Herzog de Saulx Tavannes, Pair von Frankreich. Prinz Alex. de Wagram, Pair von Frankreich. Escadronschef Graf von Sercey. Capitaine Graf von Grabowski. Louis Paira. Prinz Poniatowski. Graf de Plaisance. Vicomte Daure. Marquis de Bellemont. Vicomte Curial. Graf de Montholon. Vicomte Walch. De Messimieux. Commandant Graf Ch. de Nieuwerkerke. Du Suau de la Croix. Capitaine Marquis de Livry. G. de Martignac. Gaetan Murat. Graf von Pontcarr?. Marquis de Qu?madeuc. Ed. Faye. Baron d'Aubigny. Capitaine Graf Walewsky. Ed. Adam. Capitaine E. d'Hervas. G. de la Rifaudi?re. Graf de Clermont-Mont-Saint-Jean. Capitaine Graf de Clerembault. Graf de Langle. Merle. Vicomte Dutaillis. Commandant Graf de Walewski. A. Dufougerais. Phil. Martines. M. Delaunay. Graf J. de la Grange. Baron de Pr?jan. Brivois. Vicomte de Contades. Graf du Hallay-Co?tquen.

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