Read Ebook: Duell-Codex by Hergsell Gustav
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Ebook has 2014 lines and 62058 words, and 41 pages
Marschall Graf de Lobau, Pair von Frankreich. Marschall Graf Molitor, Pair von Frankreich. Viceadmiral Marquis de Sercey, Pair von Frankreich. Generallieutenant Herzog de Guiche. Generallieutenant Graf Dutaillis, Pair von Frankreich. Generallieutenant Herzog de Doudeauville. Generallieutenant Graf de la Grange, Pair von Frankreich. Generallieutenant Vicomte de Cavaignac. General de Fourolles. Generallieutenant Graf de la Houssay. General Graf Friaut. Generallieutenant Baron Billard. Generallieutenant Graf Clapar?de, Pair von Frankreich. General Graf Clary. General Miot. General A. de Saint-Yon. Generallieutenant Pierre Boyer. General L. Bernard. Generallieutenant Graf Merlin. Generallieutenant Graf Villaret de Joyeuse. Generallieutenant de Solignac. General Vicomte de Maucomble. Generallieutenant Baron Gourgaud. Generallieutenant Excelmans, Pair von Frankreich. Oberst de Rossi. Oberst L. Brack. Oberst de Garaube. Oberstlieutenant Graf de Maussion. Oberstlieutenant R. de Grandmont. Oberstlieutenant J. Combe. Oberstlieutenant de Casanova. Oberstlieutenant de Lherminier. Oberstlieutenant Baron E. de Marguerittes. Oberst der Nationalgarde Graf de Lariboissi?re, Pair von Frankreich. Oberst der Nationalgarde Le Mercier. Herzog d'Istrie, Pair von Frankreich. Herzog de Saulx Tavannes, Pair von Frankreich. Prinz Alex. de Wagram, Pair von Frankreich. Escadronschef Graf von Sercey. Capitaine Graf von Grabowski. Louis Paira. Prinz Poniatowski. Graf de Plaisance. Vicomte Daure. Marquis de Bellemont. Vicomte Curial. Graf de Montholon. Vicomte Walch. De Messimieux. Commandant Graf Ch. de Nieuwerkerke. Du Suau de la Croix. Capitaine Marquis de Livry. G. de Martignac. Gaetan Murat. Graf von Pontcarr?. Marquis de Qu?madeuc. Ed. Faye. Baron d'Aubigny. Capitaine Graf Walewsky. Ed. Adam. Capitaine E. d'Hervas. G. de la Rifaudi?re. Graf de Clermont-Mont-Saint-Jean. Capitaine Graf de Clerembault. Graf de Langle. Merle. Vicomte Dutaillis. Commandant Graf de Walewski. A. Dufougerais. Phil. Martines. M. Delaunay. Graf J. de la Grange. Baron de Pr?jan. Brivois. Vicomte de Contades. Graf du Hallay-Co?tquen.
Zum Schlusse findet sich die Bemerkung:
,,Der Herr Kriegsminister, die Herren Pr?fecten etc. etc. haben als M?nner das gebilligt, was sie als Beamte nicht unterzeichnen konnten."
Von den Duellregeln im Allgemeinen.
Vom Duell und der Beleidigung.
Jedes Wort, jede Schrift, Absicht oder Geste, welche die Eigenliebe, Zartgef?hl oder Ehre eines Zweiten verletzt, ist f?r diesen eine Beleidigung.
Die Nuancen der Beleidigungen gehen ins Unendliche; es l?sst sich der Werth derselben schwer feststellen, es wird schwierig, die verschiedenen Beleidigungen zu definiren.
Die Beleidigung ist Gef?hlssache, denn jeder f?hlt auf verschiedene Art und Weise; dies h?ngt meist mit der socialen Stellung zusammen.
Wenn aber eine Eintheilung, eine Beurtheilung der Beleidigung stattfinden soll, dann hat diese in der Weise vorgenommen zu werden, dass die entehrende Beschimpfung, und vor allem der Schlag, abgesondert wird.
Um sich f?r eine Beleidigung Genugthuung zu verschaffen, um den Angriff gegen seine Person zur?ckzuweisen, greift man zu den Waffen -- erfolgt das Duell.
Man schl?gt sich, um f?r eine Beleidigung pers?nlich Genugthuung zu geben oder diese zu erhalten.
Erfolgt die Beleidigung ohne Grund, so ist dies allerdings ein beklagenswerther Umstand, und das Unrecht ist auf Seite des Provocirenden, aber er allein hat sich hier?ber Rechenschaft zu geben; um dieses Unrecht zu s?hnen, setzt er im Waffengange, im Duell, sein Leben ein.
Der Beweggrund, durch welchen das Duell -- der Zweikampf -- herbeigef?hrt wurde, ist gleichgiltig.
Das Duell ist demnach ein zwischen zwei Personen stattfindender verabredeter Kampf, welche in diesem, also durch Hilfenahme der Waffen, das Mittel suchen, ausserhalb des Gesetzes eine Differenz zu begleichen, oder sich durch diese Gerechtigkeit zu verschaffen.
Es ist ein auf Basis gesetzm?ssiger Regeln und vorher getroffener Vereinbarungen, in Gegenwart von Zeugen, mit ~gleichartigen, t?dtlichen~ Waffen stattfindender Zweikampf.
Wenn daher die beiden Gegner das Uebereinkommen getroffen haben, gleichgiltig ob ausdr?cklich oder stillschweigend, den Gesetzen der Ehre nur scheinbar Gen?ge zu leisten -- entweder auf Zeitdauer sich der blanken Waffen zu bedienen, ohne ernstlich angreifen zu wollen, oder beiderseits bei einem Pistolenduell in die Luft zu schiessen u. s. w. -- so ist dieses kein Zweikampf, kein Duell.
Die gesetzm?ssigen Regeln verlangen ~gleichartige~ Waffen, damit nicht im Vorhinein der Sieg zu Gunsten des einen oder des anderen der beiden Combattanten entschieden wird.
Aus diesem erhellt, dass den beiden Gegnern auch die M?glichkeit geboten werden muss, durch ihr gegenseitiges Einsetzen von Kraft und Geschicklichkeit aus dem Kampfe als Sieger hervorgehen zu k?nnen.
Es kann daher in bestimmten F?llen die Ablehnung einer bestimmten Duellart stattfinden.
So steht bei gewissen Graden der Beleidigung den Secundanten das Recht zu, die Annahme eines S?bel- oder Degenduelles zu verweigern, falls der rechte Arm ihres Clienten derart strupirt ist, dass der freie Gebrauch der Waffe gehindert erscheint; ebenso k?nnen die Secundanten eines Ein?ugigen ein Pistolenduell verweigern.
Weiters verlangt das Gesetz ~t?dtliche~ Waffen.
Ein Kampf mit ,,t?dtlichen" Waffen liegt nicht vor, wenn die Waffen im Vorhinein eine ernste Verwundung ausschliessen, oder die Combattanten derartige Schutzmassregeln in Anwendung bringen, die eine schwere, lebensgef?hrliche Verwundung nicht zulassen.
Es ist daher ein Faustkampf ebenso wenig ein Zweikampf -- ein Duell -- wie das Boxen der Engl?nder.
Aber auch die Waffen m?ssen den hergebrachten Sitten, den Duellgesetzen entsprechen. Messer, Dolche, Handschare, Lanzen sind ebenso wenig Duellwaffen, wie St?cke oder dergleichen ?hnliche, f?r einen Ueberfall oder f?r die Nothwehr bestimmte Waffen.
Erfolgt der Kampf mit beiderseitiger Uebereinstimmung auf der Stelle, oder auch sp?ter, mit oder ohne vorher gepflogenen Vereinbarungen, aber ohne Zeugen oder Secundanten, so wird dieser Zweikampf weder von der ?ffentlichen Meinung, noch vor dem Gesetze als ein legales Duell angesehen.
Dieses Zusammentreffen f?hrt den Namen Rencontre.
Der Kampf muss ein auf Basis vorher getroffener Vereinbarungen verabredeter sein, wobei es gleichgiltig erscheint, ob den Vereinbarungen l?ngere oder k?rzere Verhandlungen zu Grunde liegen.
~Nur auf Grund einer stattgefundenen oder vermeintlichen Beleidigung soll eine Herausforderung, ein Duell erfolgen.
~Die Beleidigungen k?nnen im Allgemeinen in zwei Gruppen gefasst werden:
Directe Beleidigungen.
Die verschiedenen Arten der direct erfolgten Beleidigungen lassen sich folgenderweise gliedern:
~1. Grad~: Die einfache Beleidigung, herbeigef?hrt durch einen Wortwechsel oder durch eine un?berlegte oder mit Absicht erfolgte Ueberschreitung der im gesellschaftlichen Leben gebotenen Umgangsformen.
~2. Grad~: Beleidigung durch Beschimpfung oder ungerechte Beschuldigung schimpflicher Eigenschaften.
~3. Grad~: Beleidigung durch Schlag, welcher Beleidigung auch Beschimpfung oder ungerechte Beschuldigungen gleichgestellt werden, durch welche die moralische Existenz des Beschimpften gef?hrdet erscheint.
Bei jedem dieser drei Grade kommen den Beleidigten verschiedene Rechte zu, w?hrend dem Beleidiger verschiedene Pflichten obliegen.
Es sei gleich an dieser Stelle bemerkt, dass die ~irrige Ansicht~: ,,Der Geforderte hat die Wahl der Waffen", eine weit verbreitete ist.
Die ?fter vorkommende Bezeichnung der beiden Gegner als ,,Geforderte und Fordernde" scheint dieser Ansicht Vorschub geleistet zu haben.
~Die Wahl der Waffen kommt stets den Beleidigten zu.
~Es ist dies ein Vorrecht, welches dem durch eine Beleidigung Angegriffenen nicht nur grosse Vortheile bietet, sondern auch geeignet ist, in manchen F?llen eine unmotivirte Beleidigung oder ein aggressives Benehmen hintanzuhalten.
F?r den Verlauf der Verhandlungen des bevorstehenden Duelles ist es vollst?ndig gleichgiltig, wer der ,,Fordernde" oder der ,,Geforderte" ist; es ist dies bloss eine formale Sache und steht mit der urspr?nglichen Beleidigung in keiner entscheidenden Beziehung.
Ohne der aus dieser falschen Annahme der Waffenwahl zu Gunsten des Geforderten sich ergebenden Consequenzen Erw?hnung thun zu wollen, ~handelt es sich bei einer Forderung nur stets um die Thatsache, wer der ,,Beleidigte" ist und nach welcher Art, beziehungsweise nach welchem Grade die Beleidigung erfolgte~.
~Es sind dies zwei ?beraus wichtige Fragen, die von Seite der Secundanten vor allen anderen zuerst genau erwogen und klar gelegt werden m?ssen~, da, wie bereits Erw?hnung gethan, sowohl den Beleidigten als den Beleidigern nach der Art, beziehungsweise dem Grade der erfolgten Beleidigung, verschiedene Rechte zustehen und Pflichten obliegen, von welchen die weiteren Bestimmungen des Duelles abh?ngig gemacht werden.
Beleidigung ersten Grades.
Einfache Beleidigung.
Art. 1. -- Wer durch eine im Wortwechsel herbeigef?hrte Unh?flichkeit in seiner Ehre angegriffen erscheint, ist der Beleidigte.
Art. 2. -- Wer durch eine Aeusserung, durch eine Geste, durch eine un?berlegte oder auch absichtlich erfolgte Ueberschreitung der gebotenen Gesellschaftsformen, wodurch die Eigenliebe oder das Ehrgef?hl angegriffen erscheint, sich verletzt f?hlt, ist der Beleidigte.
Diese Arten von Beleidigungen lassen ein weites Feld f?r Commentare offen.
Man kann sich auf so viele Arten f?r beleidigt halten, dass eine Aufz?hlung derselben auch nur ann?herungsweise nicht versucht werden kann.
Es sind dies Fragen, die nach der Thatsache der freien Beurtheilung oder Werthsch?tzung den Secundanten ?berlassen bleiben m?ssen, welche dieselben bei gen?gender Erfahrung sehr schnell zur Entscheidung bringen d?rften.
Art. 3. -- Folgt auf eine einfache Wortbeleidigung, auf eine Unh?flichkeit, eine beleidigende Gegen?usserung, die nicht eine Beleidigung zweiten oder dritten Grades involvirt, so bleibt der zuerst Angegriffene der Beleidigte.
Art. 4. -- Eine jede ohne gen?genden Grund oder Motivirung erfolgte Herausforderung wird als Beleidigung angesehen.
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