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Read Ebook: Die Hanse und England von Eduards III. bis auf Heinrichs VIII. Zeit by Schulz Friedrich

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Ebook has 238 lines and 75426 words, and 5 pages

Weitgehende Freiheiten waren den hansischen Kaufleuten durch ihre Privilegien einger?umt. Sie waren seit der Mitte des 14. Jahrhunderts besser gestellt als alle anderen Fremden, in manchen Dingen sogar besser als die englischen Kaufleute selbst. Diese Bevorzugung der Hansen entsprach aber nicht bloss den Interessen des K?nigs, sie wurde auch von der grossen Mehrzahl des Landes gebilligt. Denn der hansische Handel hatte damals f?r England grosse Bedeutung, da er den englischen Markt mit unentbehrlichen Rohstoffen und wertvollen Erzeugnissen des ausl?ndischen Gewerbefleisses versorgte. Leider reicht das statistische Material, das wir besitzen, nicht aus, um den hansischen Handel mit dem englischen und dem der ausl?ndischen Kaufleute vergleichen zu k?nnen. Doch so viel sehen wir, dass die hansischen Kaufleute an dem Warenaustausch zwischen England und den anderen nordeurop?ischen L?ndern stark beteiligt waren. Aus dem ?stlichen Europa, aus Preussen und Niederdeutschland brachten sie nach England Pelzwerk, Asche, Pech, Teer, Wachs, Terpentin, Harz, Osemund, Kupfer, ungarisches Eisen, die verschiedensten Arten von Holz wie Eibenholz, Klappholz, Knarrholz, Koggenborten, Wagenschoss, Ruder, Masten, Dielen, auch Erzeugnisse der Holzindustrie wie Schreibpulte, h?lzerne Teller, Sch?sseln, F?sser, ferner Roggen, Weizen, Gerste, Mehl, H?lsenfr?chte, Flachs, Garn, Leinwand, Kopft?cher, Schuhe, Bier und Malz, aus Westdeutschland f?hrten sie vor allem Wein ein, daneben k?lnische Seide, westf?lische Leinwand, Waid, Krapp, Drogen, Waren aus Stahl, Messing, Kupfer und Silber, darunter die bekannten Dinanter Metallwaren. Den Handel Englands mit Norwegen und den Heringsm?rkten auf Schonen hatten, wie wir noch sehen werden, seit der Mitte des 14. Jahrhunderts die hansischen Kaufleute fast ganz in den H?nden. Aus diesen beiden L?ndern brachten sie nach England vor allem Heringe, Seefische, Tran, Pelzwerk. Auch die wichtigen Erzeugnisse des s?dlichen Frankreichs, Wein, Salz und Waid, kamen in nicht geringer Menge durch hansische Kaufleute und Schiffer auf die englischen M?rkte.

?ber die Gr?sse der hansischen Ausfuhr aus England k?nnen wir einige genauere Angaben machen. Der wichtigste Exportgegenstand war im 14. Jahrhundert noch die Wolle. Von dieser f?hrten die Deutschen in den Jahren 1339-1342 aus den drei H?fen London, Boston und Kingston upon Hull durchschnittlich 3500 Sack aus, w?hrend ihre Wollausfuhr aus ganz England 1273 nur 1440 Sack und 1277 1655 Sack betragen hatte. Auch an dem Tuchexport waren die Hansen stark beteiligt. 1359/60 f?hrten sie aus London 263 St?ck Tuch, 2709 Worsteds und 16150 Ellen schmales Tuch und 1360/61 586 St?ck Tuch und 2709 Worsteds aus, w?hrend die Ausfuhr der englischen Kaufleute in diesem Jahr 432 St?ck Tuch und 3852 Worsteds und die der anderen Fremden 528 St?ck Tuch und 779 Worsteds betrug. Aus Kingston upon Hull f?hrten die Hansen in den Jahren 1362 bis 1369 durchschnittlich j?hrlich 430 St?ck Tuch, die Engl?nder 860 und die anderen Fremden 150 aus.

Gegen?ber dem ?berlegenen hansischen Handel hatte ein selbst?ndiger englischer Aussenhandel einen schweren Stand und konnte sich oft nur mit M?he behaupten. An einigen Stellen mussten die englischen Kaufleute sogar dem m?chtigen Konkurrenten das Feld ?berlassen.

Dies war der Fall in Norwegen, wo in der ersten H?lfte des 14. Jahrhunderts die wirtschaftliche Vorherrschaft an die Deutschen ?berging. Der englische Eigenhandel nach Norwegen verlor seit dieser Zeit jede Bedeutung und kam trotz mehrfacher Anstrengungen der englischen Kaufleute, das verlorene Gebiet wiederzugewinnen, nicht wieder in die H?he. Nur wenn die norwegischen K?nige mit der Hanse brachen, hob sich die Zahl der Engl?nder, die Bergen aufsuchten. Als 1368 die hansischen Kaufleute wegen des Krieges ihrer St?dte mit Hakon und Waldemar Atterdag Bergen r?umen mussten, erschienen sofort wieder die englischen Kaufleute in gr?sserer Zahl in Bergen. Aber lange dauerte die englische Herrlichkeit nicht. Nachdem die deutschen St?dte am 3. August 1369 mit Hakon einen Waffenstillstand geschlossen hatten, gaben sie am Ende des Jahres die Fahrt nach Norwegen wieder frei. Die hansische ?bermacht wurde nun so gross, dass in den n?chsten Jahrzehnten der englische Eigenhandel nach Norwegen ganz geruht zu haben scheint. Wenigstens h?ren wir nichts davon, dass englische Kaufleute Bergen aufsuchten. Erst am Ende des Jahrhunderts wurden die Fahrten englischer Kaufleute nach Norwegen wieder zahlreicher.

Auf den Heringsm?rkten Schonens hatten die Deutschen von Anfang an eine massgebende Stellung inne; fremde Konkurrenz ist ihnen hier nie gef?hrlich geworden, wenn sich auch vlamische, normannische, englische und schottische H?ndler auf Schonen im 13. und 14. Jahrhundert nachweisen lassen. Als dann Waldemar Atterdag im Stralsunder Frieden die schonenschen Schl?sser den St?dten zu f?nfzehnj?hrigem Pfandbesitz ?berlassen musste, machten die St?dte, um ihr ?bergewicht im Heringshandel f?r immer zu sichern, den Versuch, die fremden Kaufleute ganz aus Schonen zu verdr?ngen. Gleich nach der Besitzergreifung der Halbinsel durch die St?dte wurde den Schotten, Engl?ndern und Walen das Heringsalzen verboten und den V?gten bei einer Strafe von 50 Mark Silber untersagt, Fremde in ihre Fitten aufzunehmen. Die englischen Kaufleute waren aber nicht gewillt, den hansischen Verordnungen, die eine Unterbindung jedes fremden Handels bedeuteten, Folge zu leisten. Sofort nach ihrem Inkrafttreten veranlassten sie eine Petition des Parlaments an den K?nig, dass dieser sich bei den St?dten f?r seine bedr?ngten Untertanen auf Schonen verwenden m?chte. Die hansischen Kaufleute in England sollten sich f?r deren Sicherheit und Freiheit verb?rgen. K?nig Eduard versuchte nun durch g?tliche Vorstellungen bei den St?dten, eine bessere Behandlung seiner Untertanen zu erwirken. Aber vergeblich. Die St?dte kehrten sich an solche Klagen und Bitten nicht. Sie fuhren in ihrer Politik fort. Da noch immer Engl?nder bei den V?gten auf Schonen lagen, erneuerte 1377 die Johannisversammlung zu L?beck den Beschluss von 1369. Zwei Jahre sp?ter griffen die St?dte zu noch sch?rferen Mitteln. Der Schutz, den bis dahin die st?dtischen V?gte den Engl?ndern und den andern fremden Kaufleuten hatten angedeihen lassen, wurde aufgehoben. Die V?gte wurden angewiesen, keinen Fremden mehr vor Mord und Totschlag, Diebstahl und Raub zu sch?tzen. Die Hansen haben zwar durch diese Massregeln die volle Beseitigung des fremden Handels auf Schonen nicht zu erreichen vermocht, aber dieser blieb so minimal, dass er neben dem ihrigen weiter keine Beachtung verdient. Die englischen Klagen aus den Jahren 1378 und 1388 zeigen deutlich, dass die wenigen englischen Kaufleute sich nur notd?rftig neben der hansischen ?bermacht auf Schonen halten konnten.

In den hansischen Ostseest?dten lassen sich Engl?nder vor der Mitte des 13. Jahrhunderts nicht nachweisen. Im Jahre 1262 sehen wir in Rostock englische Kaufleute mit dortigen B?rgern einen Vertrag ?ber einen Kornhandel abschliessen. Von nun an begegnen wir h?ufiger englischen H?ndlern in den wendischen St?dten. Der Getreidereichtum der mecklenburgischen und pommerschen Lande zog sie herbei. Besonders wurde Stralsund von ihnen aufgesucht. Aber einen grossen Umfang hatte dieser englische Verkehr sicher nicht. Die Hansest?dte hielten es nicht f?r n?tig, gegen die Konkurrenz der englischen Kaufleute besondere Massregeln zu ergreifen. Diese genossen dieselben Handelsfreiheiten wie die nichteingeborenen hansischen Kaufleute.

Bis in die zweite H?lfte des 14. Jahrhunderts waren die englischen Kaufleute in den St?dten des Ordenslandes gern gesehene G?ste. Ihre Stellung war im allgemeinen eine sehr freie. Sie wohnten in den H?usern vornehmer B?rger und betrieben ihre Gesch?fte unter deren Schutz. Die Bestimmungen des G?sterechts wurden scheinbar ihnen gegen?ber sehr milde gehandhabt. Die englischen Kaufleute verkauften, soviel wir sehen k?nnen, ihr Tuch auch im Detail und trieben Handel, mit wem sie wollten. Die Bewohner der an der Nordsee gelegenen St?dte waren in erster Linie an dem Handel mit Preussen beteiligt; wir finden dort Kaufleute aus London, Lynn, York, Norwich, Hull, Bristol, Beverley, Colchester und Boston.

Die ersten K?mpfe um die hansischen Privilegien.

Inzwischen war hier eine Ver?nderung eingetreten, durch welche ihre Gesandtschaft, wenigstens in ihrem Hauptpunkte, gegenstandslos wurde. Der K?nig hatte n?mlich kurz vor ihrem Eintreffen am 23. November den hansischen Kaufleuten ihre Privilegien best?tigt. Zugleich war auch der Anlass des Streits fortgefallen. Die am 29. September abgelaufene Subsidie war, da im Juni mit Frankreich ein Waffenstillstand abgeschlossen war, nicht wieder erneuert worden.

Die beiden Ratsherren mussten, da das Parlament zurzeit nicht tagte, mit dem k?niglichen Rat verhandeln. Wir besitzen von den Verhandlungen nur die Eingabe der Gesandten an den K?nig, welche dreizehn Beschwerdepunkte aufz?hlt, mit den Antworten, die ihnen darauf vom Rat erteilt wurden. Die erste und wichtigste Klage der Hansen betraf die Erhebung des Pfundgeldes von 6 d. Unter Berufung auf ihre Privilegien erkl?rten sie diese f?r gesetzwidrig. Die Antwort des Rats zeigt aber, dass der K?nig nicht gewillt war, den Anspruch der Hansen anzuerkennen. Er betonte, dass in der Not des Krieges die Rechte einzelner schweigen m?ssten. Auch die grossen Freiheiten, welche der K?nig seinen eignen Untertanen bewilligt habe, seien jetzt, wo allen Gefahr drohe, nicht beachtet worden. Ferner gab der Rat zu bedenken, dass der Zoll auch den Hansen zugute gekommen sei; denn sein Ertrag sei zum Schutze der Schiffahrt vor feindlichen ?berf?llen verwendet worden. Deshalb sei es nur gerecht, dass alle, Einheimische wie Fremde, zu diesen Abgaben herangezogen w?rden.

Auf die Klageartikel der Hansen erwiderten die englischen Kaufleute mit zwei Gegenschriften, welche die Bedr?ckungen englischer Kaufleute durch die Hansen in Schonen, Norwegen und in den Hansest?dten aufz?hlten. Die hansischen Gesandten lehnten aber ab, sich hier auf Verhandlungen ?ber die englischen Klagen einzulassen, da sie mit ihrer Forderung nichts zu tun h?tten. Die Engl?nder, die sich ungerecht behandelt f?hlten, sollten zum n?chsten St?dtetag nach L?beck kommen und dort ihre Klagen vorbringen.

Wenn auch K?nig Eduard in der Zollfrage, die seine eignen Interessen so stark ber?hrte, den hansischen Anspr?chen nicht nachgegeben hatte, so zeigte er doch noch am Ende seiner Regierung in vielen F?llen, dass er eine unbillige Beschr?nkung der Freiheiten seiner hansischen Freunde nicht w?nschte. Auf die wiederholten Bitten der St?dte untersagte er am 4. Dezember 1376 mit Zustimmung des Parlaments allen Fremden, in London Kleinhandel zu treiben, eigne Herbergen zu halten und Waren zum Wiederverkauf zu kaufen; nur die hansischen Kaufleute nahm er von diesen Verboten aus.

Auf Grund der Petitionen beschloss das Parlament, die hansischen Freiheiten zur?ckzubehalten, bis die Berechtigung der vorgebrachten Beschwerden gepr?ft sei. Daraufhin mussten die Hansen die ihnen eben erst best?tigten Privilegien wiederherausgeben. Umsonst war, dass das Londoner Kontor dem k?niglichen Rat eine Erwiderung auf die Klagen einreichte. Sie wurde keiner Antwort gew?rdigt. Ein Zustand der Unsicherheit trat ein. Die Kaufleute wussten nicht, ob sie sich beim Handel noch auf ihre Privilegien berufen konnten, oder ob diese f?r immer aufgehoben sein sollten.

Die Londoner, auf deren Betreiben haupts?chlich die Zur?ckforderung der Privilegien erfolgt war, waren nicht m?ssig, die Gunst des Augenblicks f?r sich auszunutzen. Sie wandten die Bestimmungen des Fremdenrechts, welches ihnen neu best?tigt war, auch auf die Kaufleute von der Gildhalle an. Sie verboten allen Fremden einen mehr als vierzigt?gigen Aufenthalt im Lande, untersagten jeden Handel mit Nichtb?rgern und das Halten eigner Herbergen. Auch die k?niglichen Zollbeamten glaubten nun, den Deutschen h?here Abgaben abnehmen zu k?nnen. Doch kam die Regierung bald den Hansen in diesem wichtigen Punkt etwas entgegen. K?nig Richard wies die Zolleinnehmer an, von jenen nur die bisherigen Z?lle zu erheben, wenn sie sich verb?rgt h?tten, f?r den Fall der Aufhebung ihrer Privilegien die h?heren S?tze nachzuzahlen.

Im April 1378 ?bergaben die hansischen Kaufleute, da ihre Bem?hungen, die Herausgabe ihrer Privilegien zu erlangen, erfolglos geblieben waren, ihre Sache dem Bunde ihrer St?dte und baten ihn, sich dieser wichtigen Angelegenheit mit aller Energie anzunehmen. Die Versammlung zu Stralsund am 30. Mai 1378, auf der die wendischen, preussischen und s?derseeischen St?dte vertreten waren, besch?ftigte sich angelegentlich mit dem Gesuch des Londoner Kontors. Nur mit M?he wurde hier ein gemeinsamer Beschluss der St?dte erzielt, da die Preussen und besonders der Hochmeister f?r energisches Vorgehen gegen die Engl?nder eintraten und die Beschlagnahme alles englischen Guts in den hansischen L?ndern beantragten, die wendischen und s?derseeischen St?dte dagegen den Streit durch diplomatische Verhandlungen beizulegen w?nschten. Die vorsichtige Politik der St?dte trug diesmal den Sieg davon. Auf ihr Dr?ngen erkl?rten sich die preussischen Vertreter bereit, beim Hochmeister f?r die st?dtische Politik eintreten und ihn bitten zu wollen, dass er Gewaltmassregeln gegen die Engl?nder bis zum n?chsten Martinstage hinausschiebe.

Die Schreiben der St?dte und des Hochmeisters, der den vereinten Bitten jener nachgegeben hatte, waren ohne Erfolg. Der K?nig versprach zwar, seinen Rat anzuweisen, dass er den Deutschen eine gute Antwort gebe, dieser erkl?rte aber, keine Entscheidung treffen zu k?nnen, weil dies Sache des Parlaments sei. Die Hansen sollten sich deshalb bis zum n?chsten Parlament gedulden.

London beantwortete unter dem 13. August die Schreiben der St?dte und Winrichs von Kniprode. Auf die Bitte, den K?nig zur Zur?ckgabe der Privilegien zu veranlassen, hatten die Londoner nur die h?hnische Antwort, dass sie Bedenken tr?gen, die furchtbare Majest?t des K?nigs zu einem solchen Schritt zu verleiten. Kurz und b?ndig er?ffneten sie den St?dten, dass die Privilegienbest?tigung so lange suspendiert bleiben werde, bis jene sich wegen der Bedr?ckungen der englischen Kaufleute und wegen der Privilegienmissbr?uche, deren sie vielfach angeklagt und beschuldigt seien, ordentlich verantwortet h?tten.

W?hrend nun die St?dte wegen der zweimaligen Weigerung der Preussen, die von L?beck angesetzten Tagfahrten zu besenden, zu keinem Beschluss kamen, gelang es den hansischen Kaufleuten, dank der g?nstigen Umst?nde ihre Sache einen bedeutenden Schritt vorw?rts zu bringen. In dem einen Jahre war n?mlich die Stimmung der englischen Bev?lkerung erheblich zugunsten der fremden Kaufleute umgeschlagen. Es hatte sich gezeigt, dass in der Fremdenfrage das Interesse der St?dte nicht mit dem der Mehrzahl des Landes identisch war, und dass der englische Handelsstand mit der Beschr?nkung der Fremden nur seinen eignen Nutzen und Vorteil verfolgte. Denn da die englischen Kaufleute noch nicht imstande waren, den Export und Import des Landes allein zu regeln, wie sie oft behauptet hatten, war eine Preissteigerung aller Waren eingetreten, die allen die Unentbehrlichkeit der fremden Kaufleute deutlich vor Augen stellte. Ferner hatten die St?dte durch rigorose Anwendung ihrer Privilegien und durch den obligatorischen Zwischenhandel die ?brigen St?nde noch mehr gegen sich erbittert. Im Herbst 1378 wurde deshalb dem K?nig vom Parlament eine allgemeine Petition ?berreicht, den fremden Kaufleuten wieder freien Verkehr, unbeschr?nkten Aufenthalt im Lande und Handel mit jedermann zu gestatten. Der K?nig sagte die Gew?hrung des Wunsches zu, indem er in seiner Antwort nachdr?cklich auf den Vorteil hinwies, den das ganze Land von dem fremden Handel hatte.

Die Hansen benutzten die fremdenfreundliche Stimmung des Parlaments zu einem erneuten Gesuch um Herausgabe ihrer Privilegien. Ihre Bitte wurde aber nicht unbedingt erf?llt. Mit der englischen Kaufmannschaft waren K?nig und Parlament darin einig, dass die Hansest?dte den Engl?ndern in ihren Gebieten die gleiche Behandlung zuteil werden lassen m?ssten, welche ihre Kaufleute in England erf?hren. Die Hansen sollten deshalb ihre Freiheiten nur dann wiedererhalten, wenn sie bis zum 29. September 1379 von ihren St?dten und Herren Briefe vorgelegt h?tten, in denen sich diese unter ihrem Siegel verpflichteten, die englischen Kaufleute freundlich zu behandeln und vier Forderungen jener zu bewilligen. K?nnten sie dies nicht, so sollten sie ihrer Privilegien verlustig gehen. Die englischen Kaufleute verlangten in ihren Artikeln erstens in den preussischen und allen hansischen St?dten v?llig freien Handel untereinander und mit allen anderen Kaufleuten. Im zweiten Artikel forderten sie die Zur?cknahme aller gegen ihren Handel auf Schonen gerichteten Verordnungen. Sie wollten das Recht haben, wie die Deutschen in Skan?r und Falsterbo Fitten zu mieten, Heringe zu kaufen, zu salzen und auszuf?hren. Ferner w?nschten sie, von der Haftbarkeit f?r Schulden und Vergehen befreit zu werden, an denen sie nicht pers?nlich beteiligt waren, und die Namen aller Hansest?dte zu erfahren.

Welche Stellung das Londoner Kontor zu den englischen Forderungen einnahm, l?sst sich nicht erkennen. Die Briefe, durch die es L?beck und den preussischen St?dten von ihnen Mitteilung machte, sind nicht erhalten. Aus sp?teren Zeugnissen wissen wir aber, dass die Kaufleute f?r schw?chliche Unterwerfung unter die weitgehenden Anspr?che der englischen Kaufmannschaft nicht waren, sondern lieber England zeitweilig r?umen wollten. Denn sie waren ?berzeugt, dass sie dem Lande unentbehrlich seien, und dass die Verteuerung aller Waren, welche die unausbleibliche Folge der Einstellung des hansischen Verkehrs sei, England bald zum Nachgeben zwingen werde.

Am 17. April 1379 versammelten sich die preussischen St?dte zur Beratung der englischen Angelegenheit in Marienburg. Ein Brief des Br?gger Kontors, welcher neue englische Ausschreitungen gegen hansische Schiffe meldete, trug sicher nicht dazu bei, sie den englischen Forderungen g?nstig zu stimmen. Sie lehnten deren Erf?llung ab und beschlossen, ihre Boten auf dem n?chsten Hansetag dahin wirken zu lassen, dass sofort jeder Verkehr mit den Engl?ndern abgebrochen werde, bis dem gemeinen Kaufmann Genugtuung f?r das angetane Unrecht zuteil geworden sei.

Auf der sehr zahlreich besuchten Johannisversammlung dieses Jahres zu L?beck kam es aber noch nicht so weit. Die St?dte beschlossen, zun?chst noch einmal den Weg der Verhandlungen einzuschlagen. Erst wenn diese keinen Erfolg h?tten, sollte Fastnacht 1380 diesseits des Sundes jeder Verkehr mit den Engl?ndern aufh?ren und nach Ostern nirgends mehr mit ihnen Handel getrieben werden. Ausgenommen wurde nur Flandern oder "wo sonst der Stapel des Kaufmanns war," wo der Verkauf an Engl?nder gestattet bleiben sollte. Ferner wurde bestimmt, dass bis Ostern 1380 alle Hansen England r?umen sollten. Eine ?bertretung dieser Gebote sollte mit einer Busse von 10 Mark Gold bestraft werden. Ausserdem befahlen die St?dte ihren V?gten zu Helsingborg, auf Schonen die Engl?nder nicht mehr vor Mord und Pl?nderung zu sch?tzen. Mit diesen Beschl?ssen hat die abwartende Politik der wendischen St?dte den Preussen so weit nachgegeben, dass sie energische Massnahmen f?r das Jahr 1380 in Aussicht stellte.

Obwohl uns die Briefe, welche der Hansetag an den englischen K?nig und dessen Rat sandte, nicht erhalten sind, so steht doch fest, dass sich die St?dte in ihnen nicht zu den vier Forderungen der Engl?nder ge?ussert haben. Sie waren f?r sie unannehmbar; ihre Erf?llung kam einer Aufgabe der bisherigen hansischen Handelspolitik fast gleich. Die St?dte wollten wohl durch Schweigen Zeit gewinnen, weil die v?llige Ablehnung der Forderungen leicht den sofortigen Bruch mit England herbeif?hren konnte.

Da der festgesetzte Termin verstrich, ohne dass die Hansen sich f?r die Annahme der Artikel erkl?rten, wurde nach den Parlamentsbeschl?ssen die Privilegienbest?tigung am 29. September dem Kontor nicht ausgeliefert. Der Brief des Erzbischofs Simon von Canterbury zeigt aber, dass die englische Regierung den Ausbruch eines Streits mit den Hansest?dten nicht w?nschte und bereit war, ihnen entgegenzukommen.

Das freundliche Schreiben des Erzbischofs und die Vorstellungen des Kontors veranlassten die st?dtische Gesandtschaft, die im Herbst in Br?gge weilte, den Versuch neuer Verhandlungen mit dem englischen K?nige zu wagen. Am 21. November ritten Jakob Pleskow aus L?beck und Johann Kordelitz aus Thorn als Vertreter der St?dte, begleitet von den deutschen Kaufleuten, in London ein. Wenige Tage sp?ter trugen sie dem in Westminster tagenden Parlament ihr Gesuch vor, welches einen Ausschuss von vier Mitgliedern zur F?hrung der Verhandlungen bestimmte. Diese drehten sich vor allem um die vier Forderungen der englischen Kaufleute. Die hansischen Gesandten lehnten sie ab, indem sie ihre Erf?llung als unm?glich hinzustellen suchten. Sie sch?tzten ihre F?rsten und Landesherren, sogar den Friedensvertrag mit Waldemar von D?nemark vor. Die Londoner verfassten hierauf eine Erwiderung, welche nicht erhalten ist. Ausserdem erhoben sie noch sechs neue Klagen und Forderungen, darunter die, ihre Kaufleute in die hansischen Rechte aufzunehmen. Die Gesandten erwiderten, es st?nde nicht in ihrer Macht, jede beliebige fremde Nation in ihren Bund und ihre Freiheiten aufzunehmen. Gleich wie die Engl?nder ihnen nicht gestatten w?rden, Fremde mit den hansischen Privilegien zu verteidigen, so w?rden auch die andern L?nder ihnen die Aufnahme von Nichthansen verbieten.

Am vierten Tage der Verhandlungen schlugen die Gesandten, da ein Ende noch nicht abzusehen war, einen sch?rferen Ton an und forderten die schnelle Erledigung ihres Gesuchs. Sie erkl?rten, sie seien nicht gekommen, um mit den Londonern zu prozessieren; wenn die englischen Kaufleute ?ber irgend etwas zu klagen h?tten, so sollten sie das vor die St?dte bringen. Das Parlament solle sich an das Gerede von zehn oder zw?lf Leuten nicht kehren, sondern vielmehr den wahren Vorteil des Landes erw?gen. Denn wenn den Hansen der Besuch Englands unm?glich gemacht werde, so w?rden auch die englischen Kaufleute nicht mehr in den hansischen Gebieten gelitten werden. Darauf erwiderte das Parlament, dass es das Gesuch der Deutschen gern erledigen wolle; da es aber mit Arbeiten ?berh?uft sei, so w?nsche es, die Sache bis zum n?chsten Parlament zu verschieben. Als hiervon die Gesandten nichts wissen wollten, machte das Parlament den Vorschlag, es sollte den Privilegien ein Zusatz beigef?gt werden, der den englischen Kaufleuten in allen hansischen Gebieten, in Schonen und in Norwegen freundliche Behandlung und das Recht, nach alter Gewohnheit frei und ohne Beschwerung und ohne neue und ungewohnte Abgaben dort Handel zu treiben, zusicherte. Die Gesandten lehnten die Annahme eines solchen Zusatzes unbedingt ab. Sie h?tten keine Vollmacht, die Privilegien irgendwie ver?ndern zu lassen, zu vermindern oder zu vermehren.

Da auch ein weiterer Einigungsversuch, den die Hansen machten, um die Verhandlungen jetzt noch zum Abschluss zu bringen, scheiterte, so musste die Entscheidung vertagt werden. Das Parlament versprach, im n?chsten Fr?hjahr dem Kaufmann eine freundliche Antwort zu geben und seine Klagen zu untersuchen. In aller Freundschaft und unter gegenseitigen Versprechungen trennten sich darauf beide Parteien. Wenn auch trotz der langen Verhandlungen nichts Positives erreicht war, so war die Gesandtschaft dennoch nicht ganz erfolglos. Die Hansen hatten durch die Hartn?ckigkeit, mit der sie auf der bedingungslosen Herausgabe ihrer Privilegien bestanden, erreicht, dass die englischen Kaufleute ihre vier Artikel fallen liessen und sich mit einem Zusatz, der ihnen ganz allgemein freien Verkehr und Schutz in den hansischen Landen zusicherte, begn?gen wollten. Zugleich hatten die Verhandlungen gezeigt, dass das Parlament und die Regierung den Wert des hansischen Handels f?r England wohl erkannten und eine St?rung der Beziehungen nicht w?nschten.

Aus diesem Grunde liess sich hoffen, dass die neuen Verhandlungen ein gutes Resultat f?r die Hansen haben w?rden. Als am 16. Januar 1380 das Parlament wieder zusammentrat, reichten die deutschen Kaufleute im Namen der schon abgereisten Gesandten eine Petition ein und baten um die Auslieferung ihrer Privilegien. Zugleich ?bergaben sie ein Verzeichnis der Beschwerden, deren Entscheidung auf dieses Parlament vertagt war. ?ber den Gang der damaligen Verhandlungen sind wir nicht unterrichtet; wir k?nnen aus den wenigen erhaltenen Urkunden nur die Hauptpunkte erkennen. Man kam wieder auf den oben erw?hnten Zusatzartikel zu sprechen, scheinbar forderte das Parlament seine Annahme. Wir besitzen n?mlich eine Eingabe des Londoner Kontors, in der es ausf?hrte, es habe keine Macht und Autorit?t, den genannten Artikel zu besiegeln. Seine Hinzuf?gung scheine ?berhaupt unn?tig, da die Engl?nder in den hansischen Gebieten frei und ungehindert seien.

Wie lange die Verhandlungen hier?ber noch hin und her gingen, was endlich zum Fallenlassen dieses Artikels und zum Aufstellen eines neuen f?hrte, wissen wir nicht. Aus einer Petition der englischen Kaufleute erfahren wir, dass sich die Hansen mit folgendem Zusatzartikel einverstanden erkl?rt hatten: Die englischen Kaufleute sollten, wenn sie mit ihren Waren in die hansischen Gebiete k?men, freundlich behandelt werden und frei Handel treiben k?nnen wie die Deutschen in England. Geschehe dies nicht, so sollten alle hansischen Privilegien f?r immer aufgehoben werden. Vergleichen wir die beiden Zusatzartikel, so zeigt sich ein merkliches Zur?ckweichen der Engl?nder. Schonens und Norwegens wird nicht mehr Erw?hnung getan, nur ganz allgemein wird f?r die englischen Kaufleute gute Behandlung und freier Verkehr in den Gebieten der deutschen Kaufleute gefordert. Das erkl?rt uns den Widerstand der Hansen gegen die erste Formulierung des Zusatzes. Die namentliche Erw?hnung Schonens und Norwegens war es, an der sie sich stiessen. Die Forderung des freien Verkehrs in diesen Gebieten mussten die Engl?nder fallen lassen; sie erkannten damit gleichsam den dort bestehenden Zustand an.

Obwohl die Hansen die Hinzuf?gung des Artikels zugestanden hatten, kam es jetzt noch nicht zur Auslieferung der Privilegien. Es ist nicht zu ermitteln, was die neue Verz?gerung veranlasst hat. Vielleicht war die oben erw?hnte Petition der englischen Kaufleute der Grund. Diese erkl?rten, dass die Hansen die Forderung des Artikels nicht erf?llt h?tten, und baten deshalb den K?nig, die Privilegien jener aufzuheben oder zu veranlassen, dass sie sich gen?gend wegen der von ihnen ver?bten Pl?nderungen und Gewalttaten verantworteten. Es w?re m?glich, dass diese Petition den Anlass gab, die Privilegien noch zur?ckzuhalten.

Auf welche Weise die Angelegenheit endlich zur Erledigung kam, ob die Deutschen sich ausreichend wegen der vorgebrachten Klagen verantwortet haben, ob im Sommer noch irgendwelche Verhandlungen gef?hrt worden sind, wissen wir nicht. Bekannt ist nur, dass am 23. September 1380 die Herausgabe der Privilegien erfolgte. Der Erzbischof Simon von Canterbury lieferte sie an diesem Tage dem Londoner Kontor feierlich in Gegenwart mehrerer englischer Grossen im Palast zu Westminster aus. Obwohl die Hansen in die Hinzuf?gung der zuletzt genannten Bedingung hatten willigen m?ssen, war der Sieg in diesem Streit durchaus auf ihrer Seite. Schritt f?r Schritt hatten die englischen Kaufleute zur?ckweichen m?ssen. Sie hatten nicht einmal die Zur?cknahme der gegen ihren Handel auf Schonen gerichteten Bestimmungen erreicht.

Doch auch auf hansischer Seite gab es viele, die der Ausgang des Streits nicht befriedigte. In Preussen wollte die Missstimmung gegen die Engl?nder nicht weichen, weil jene f?r die zahlreichen Pl?nderungen preussischer Schiffe keinen Schadenersatz leisteten, ja sogar die ?berf?lle auf hansische Kauffahrer fortsetzten. In den Briefen, in denen sich der Hochmeister und Danzig f?r die Wiederherstellung der hansischen Freiheiten bedankten, forderten sie dringend die schleunige Abstellung der ?bergriffe und Missbr?uche und beschwerten sich bitter ?ber das geringe Entgegenkommen, welches ihnen Richard und sein Rat gezeigt hatten. Die Preussen fanden jetzt aber noch weniger als vorher die Unterst?tzung der andern Hansest?dte. Diese stellten auf der Johannisversammlung von 1381 den Antrag, die 1379 gegen die Engl?nder gefassten Beschl?sse aufzuheben, und teilten dem Hochmeister mit, dass sie eine Gewaltpolitik gegen die Engl?nder nicht mehr mitmachen w?rden; jetzt, wo die Privilegien ausgeh?ndigt, der ungew?hnliche Zoll abgeschafft und den Gesch?digten Genugtuung versprochen sei, w?rden sie es nicht verantworten k?nnen, wenn die Engl?nder in ihren L?ndern gemieden und gehindert w?rden. Sie baten den Hochmeister, ihnen zu folgen, da sonst der gemeine Kaufmann grossen Schaden erleiden k?nne. In demselben Sinne beschlossen sie sp?ter, nur die Sch?digung der Engl?nder, die sich an den Pl?nderungen hansischer Schiffe beteiligt hatten, zu gestatten. Die wendischen und die westlichen St?dte, die eine englische Konkurrenz nicht zu f?rchten hatten, waren zufrieden, ihrem Handel in England wieder die gesetzm?ssige Grundlage verschafft zu haben, und versp?rten keine Lust, sich f?r die weitergehenden Forderungen der Preussen einzusetzen. Die Konflikte, die in den n?chsten Jahrzehnten entstanden, hatten immer den preussisch-englischen Gegensatz zum Anlass. Die andern Hansest?dte traten in den Kampf nur ein, wenn der Bestand ihrer Privilegien in England bedroht war, oder wenn die Klagen ihrer B?rger ?ber englische Gewalttaten ?berhandnahmen. Mit vollem Recht sagte daher 1387 ein Thorner Ratsherr, dass von dem Verh?ltnis Preussens zu England die Beobachtung der hansischen Privilegien abhinge.

Sobald London wieder in den Besitz seiner Freiheiten gekommen war, wandte es diese auch auf die Hansen an, ohne sich um die Privilegien jener zu k?mmern. Wiederholt begegnet uns in den achtziger und neunziger Jahren die Klage, dass die Londoner den Handel der Hansen mit Nichtb?rgern zu verhindern suchten, ihnen das Halten eigner Herbergen verboten und den st?dtischen Schoss abforderten. Das Londoner Kontor klagte, dass die Stadt den Kaufmann hart verfolge und seine Privilegien beseitigen wolle. Wie sehr man in London damals bestrebt war, den Geltungsbereich der hansischen Freiheiten einzuschr?nken, zeigt eine Petition zweier Londoner Sheriffs, welche forderte, dass die hansischen Kaufleute bei dem Import von Produkten, welche nicht aus ihrer Heimat stammten, zu den st?dtischen Z?llen herangezogen werden sollten, da sie nach ihren Privilegien nur f?r eigne Waren Zollverg?nstigungen geniessen d?rften. W?re der Grundsatz anerkannt worden, so w?re ein grosser Teil der hansischen Einfuhr, wie Wein aus Rochelle und Bordeaux und Baiensalz, erheblich h?her belastet worden. Der Petition wurde aber damals nicht stattgegeben.

Wie es scheint, trugen in der Mitte der achtziger Jahre die Umtriebe eines einzelnen dazu bei, die Beziehungen zwischen den Londonern und den Hansen noch mehr zu verwirren. Der ehemalige hansische ?ltermann Christian Kelmar aus Dortmund, der 1383 wegen Verletzung der Rechtssatzungen des Kontors aus dem hansischen Recht ausgestossen worden war, suchte sich durch Aufhetzung der Londoner Beh?rden an seinen Gegnern im Kontor zu r?chen. Durch ungeheuerliche L?gen, die er in der Stadt verbreitete, nahm er den Rat und die ?ffentliche Meinung gegen die Kaufleute von der Gildhalle ein. Er allein sei schuld, dass die Stadt den Deutschen nicht wohlgesinnt sei und die Privilegien beschr?nken wolle, schrieb das Kontor wiederholt an die Hansest?dte.

Die eben geschilderten Verletzungen ihrer alten Handelsgewohnheiten erregten bei den St?dten grossen Unwillen. Sie versuchten auf Betreiben ihrer Kaufleute mehrmals, vom K?nig und Parlament die Zur?cknahme der gegen ihre Privilegien gerichteten Massnahmen zu erlangen, erhielten aber immer ablehnende Antworten. Im Sommer 1385 erkl?rten deshalb die Kaufleute, sie wollten das Kontor lieber r?umen als in ihrer Lage noch l?nger aushalten.

Durch eine neue schwere Gewalttat der Engl?nder wurde zur selben Zeit der Bruch unvermeidlich. Im Mai pl?nderte eine englische Flotte im Swin hansische Kauffahrer, darunter sechs preussische Schiffe, und nicht genug damit wurde in England den gesch?digten Kaufleuten jede Genugtuung f?r ihre Verluste versagt. Man wies sie mit den h?hnischen Worten ab: "Was klagt ihr? In Preussen habt ihr englische Kaufleute und Waren genug. Haltet euch an diesen schadlos!".

Erbittert ?ber die schmachvolle Behandlung, die sie von den Engl?ndern erfahren hatten, forderten die preussischen Kaufleute vom Hochmeister dringend die Beschlagnahme alles englischen Guts in Preussen. Konrad Z?llner wird wohl hierauf bereitwilliger eingegangen sein, als er es sp?ter Richard gegen?ber darstellte, da auch der Orden durch den ?berfall grosse Verluste erlitten hatte. Der preussische St?dtetag beschloss am 18. Juli, in Danzig und Elbing englisches Gut in der H?he des Schadens zu beschlagnahmen und zwei Boten nach England zu senden, welche Ersatz f?r den neuen und alten Schaden fordern sollten. Um diesem Verlangen gr?sseren Nachdruck zu geben, wurde den preussischen Schiffern verboten, englisches Gut zu fahren.

Inzwischen hatte sich aus Preussen die auf der Marienburger Tagung beschlossene Gesandtschaft aufgemacht und war bis Holland gekommen. Hier sollte sie ihr Ende finden. Heinrich von Alen, der Bote des Ordens, starb in Holland, und Hartwig Beteke, der st?dtische Vertreter, lag dort l?ngere Zeit krank. Im Fr?hjahr 1386 entschloss man sich deshalb in Preussen, eine neue Gesandtschaft, bestehend aus zwei Ordensrittern und einem Thorner Ratsherrn, nach England zu senden. Zu gleicher Zeit verbot der Hochmeister jeden Verkehr seiner Untertanen mit England. Am 15. April wurde die preussische Gesandtschaft von K?nig Richard in Eltham feierlich empfangen und ?bergab ihm die Briefe und Geschenke des Hochmeisters. Beinahe ein Vierteljahr lang hielten sich die Gesandten in England auf. ?ber ihre T?tigkeit sind wir durch einen ausf?hrlichen Bericht vorz?glich unterrichtet. Es wurde nur ?ber die Vorf?lle im Swin verhandelt. Eine Einigung wurde aber nicht erzielt, da jede Partei bei ihrer Ansicht blieb. Die Engl?nder erkl?rten, sie s?hen alles, was sie in Feindesland vorf?nden, als Feind an und glaubten ehrbaren Rittern und Knechten mehr als Schiffern und anderen gew?hnlichen Leuten. Vergeblich machten die Preussen dagegen geltend, dass es ungerecht w?re, wenn sie durch den Krieg zwischen England und Frankreich Schaden leiden sollten. Sie seien doch nicht, wenn sie nach England segelten, des franz?sischen K?nigs Feinde oder, wenn sie Frankreich besuchten, die Englands. Als dann der englische Rat den Vorschlag machte, auch die englischen Klagen mitzuverhandeln, mussten die Gesandten dies aus Mangel an Vollmacht ablehnen. Nun w?nschten die Engl?nder, da die Preussen, wie sie sagten, nur bevollm?chtigt seien zu nehmen, aber nicht zu geben, die Ansetzung eines neuen Tages zur Verhandlung der beiderseitigen Klagen. Es blieb den Preussen weiter nichts ?brig, als den Vorschlag anzunehmen. Die Bitte des Rats, in der Zwischenzeit den Verkehr zwischen beiden L?ndern freizugeben und die Beschlagnahme aufzuheben, erf?llten sie aber nicht, da dann die Engl?nder das Ihrige wieder h?tten, w?hrend den preussischen Kaufleuten noch keine Genugtuung zuteil geworden sei.

Die Ergebnislosigkeit der Verhandlungen und die Unnachgiebigkeit der Engl?nder veranlassten Konrad Z?llner, sofort sch?rfere Massnahmen zu ergreifen. Um jeden Verkehr mit England, auch den, welchen die Hansest?dte vermittelten, zu verhindern, verbot er die Einfuhr des englischen Tuchs und jeder andern englischen Ware von der See und vom Lande her und die Ausfuhr von Asche, Pech, Teer und Holz jeder Art. Die englischen Kaufleute verliessen daraufhin in grosser Zahl das ungastliche Preussen und wandten sich nach Stralsund. Doch waren dort ihre Gesch?fte infolge der ?berm?chtigen Konkurrenz des flandrischen Tuchs nur gering, und sie sehnten sich nach Preussen zur?ck, zumal auch die Stralsunder Flandernfahrer ihren Aufenthalt nicht gern sahen.

Trotz der vers?hnlichen Stimmung, die bei den nach Preussen handelnden englischen Kaufleuten herrschte, kam ein Ausgleich vorl?ufig noch nicht zustande. Richard hatte zwar, wie er London am 23. M?rz 1387 mitteilte, Gesandte nach Preussen abgeschickt, aber ?ber deren weiteres Schicksal erfahren wir nichts. Keutgen hat wohl recht, in den damaligen inneren Wirren Englands den Grund zu vermuten, der die Abfertigung der versprochenen Gesandtschaft immer wieder verz?gerte.

Unter den preussisch-englischen Zwistigkeiten hatten auch die nichtpreussischen Hansen in England viel zu leiden. Ihre beschlagnahmten G?ter wurden ihnen trotz des Versprechens nur teilweise herausgegeben, und oft kam es vor, dass ihre Waren wegen angeblich preussischer Herkunft angehalten wurden. Ausserdem mehrten sich ihre Klagen, dass weder der K?nig noch die St?dte ihre Freiheiten anerkennen wollten. Dies alles bewog die wendischen St?dte, im Sommer 1388 zum Schutze ihrer Kaufleute und ihrer Privilegien alles englische Gut in Stralsund beschlagnahmen zu lassen.

Die beiden hansischen Gruppen versuchten, wie es scheint, damals nicht, sich zu einem einheitlichen Vorgehen gegen England zusammenzuschliessen. Waren es etwa die Preussen, die ein Zusammenwirken nicht w?nschten? Bef?rchteten sie, dass die wendischen St?dte wie fr?her ihre speziellen Interessen nicht eifrig genug wahrnehmen w?rden?

Das Vorgehen der St?dte beantwortete Richard sofort mit der Beschlagnahme des hansischen Guts; zugleich verbot er seinen Kaufleuten, Schonen und die andern Ostseel?nder aufzusuchen. Doch machte sich jetzt das Friedensbed?rfnis in England noch dringender geltend als fr?her. England konnte den Handelskrieg mit den beiden hansischen Gruppen nicht lange aushalten. Es musste an Unterhandlungen denken. Die l?ngst verheissene Gesandtschaft ging nach Preussen ab. Am 28. Juli wurde sie in der Marienburg vom Hochmeister Konrad Z?llner empfangen. Nach l?ngeren Verhandlungen kam drei Wochen sp?ter am 21. August ein Vertrag zustande. Er verf?gte die Aufhebung der Beschlagnahme in Preussen und England. In diesem Punkt mussten die Preussen nachgeben; sofortige Entsch?digung ihrer Kaufleute konnten sie nicht erlangen. Ferner bestimmte der Vertrag, dass alle Kaufleute, die Schaden erlitten zu haben glaubten, ihre Klagen an vier festgesetzten Terminen vor den K?nig und den Hochmeister bringen sollten.

Der Schluss des Vertrages enthielt Bestimmungen ?ber den englischen Handel in Preussen. Die englischen Kaufleute sollten nach ihren alten Gewohnheiten mit ihren Waren in allen preussischen H?fen landen, alle M?rkte aufsuchen und mit jedermann Handel treiben d?rfen. Daenell hat gemeint, dass durch dieses Abkommen die preussischen St?dte auf eine Politik Verzicht leisteten, die auf eine Einschr?nkung des englischen Handels nach und in den Ostseest?dten ausgegangen war. Ich kann in dem Vertrage eine Aufgabe der bisherigen hansischen Handelspolitik nicht sehen und glaube, dass Daenell diesen Bestimmungen des Vertrags zu grosse Bedeutung beimisst. Dieselbe Freiheit war schon 1380 den englischen Kaufleuten in dem Zusatz zu den Privilegien verliehen worden. An dem bestehenden Zustande hatte dies aber nichts ge?ndert. Die Preussen gew?hrten den Engl?ndern durch den Vertrag nicht nach dem Vorbilde der hansischen Privilegien bestimmte Rechte, die ihrem Verkehr eine feste Grundlage h?tten geben k?nnen. Dieser sollte sich vielmehr nach wie vor nach den "alten Gewohnheiten" regeln. Welche Freiheiten aber darunter zu verstehen waren, war ungewiss, und jeden Augenblick konnte hier?ber Streit ausbrechen. Die unklare Fassung der ?bereinkunft barg den Keim zu neuen Konflikten in sich.

Eine Beschr?nkung, die dem englischen Handel sehr l?stig war, fiel allerdings damals. Der Stapelzwang wurde aufgehoben. Doch war dies weniger eine Folge der englischen Forderung und des Vertrages als des Widerstandes, den diese Massregel in Preussen selbst gefunden hatte. Aus dem Gutachten der preussischen St?dte auf die Werbung der englischen Gesandten geht hervor, dass der Stapelzwang im Lande selbst viele Gegner hatte. Danzig vor allem wird sich wohl durch ihn benachteiligt gef?hlt haben. Nur Elbing und Braunsberg sprachen sich 1388 f?r die Beibehaltung des Stapels aus. Den G?sten wurde damals wieder der unbeschr?nkte Handel in Preussen gestattet, es wurde ihnen nur verboten, die preussischen Hinterl?nder aufzusuchen.

Nach dem gl?cklichen Abschluss in Preussen begannen die englischen Gesandten auf Befehl Richards auch mit den wendischen St?dten Verhandlungen ?ber die Beilegung der gegenseitigen Beschwerden und den Abschluss eines Vertrages. Wie es scheint, f?hrten die Verhandlungen, ?ber die wir nicht unterrichtet sind, zu einem guten Ergebnis. Richard hob Ende September die Beschlagnahme der hansischen G?ter auf und nahm das Verbot der Fahrt nach Schonen und den Ostseel?ndern zur?ck, da die Engl?nder in den wendischen St?dten mit Ausnahme Stralsunds wieder frei verkehren k?nnten.

Als am 19. Oktober die beschlagnahmten preussischen G?ter zur?ckgegeben wurden, war der Friede ?berall hergestellt. Es begannen nun zwischen Preussen und England die Entsch?digungsverhandlungen. Im Sommer 1389 erschien eine preussische Gesandtschaft in England, um die Klagen ihrer Kaufleute vorzubringen. Dank vieler Bem?hungen erlangten sie wenigstens einen teilweisen Ersatz. Der englische Reichsrat zahlte den Gesandten sofort 3000 ? aus und gestand ihnen ausserdem f?r die im Swin weggenommenen Schiffe eine Entsch?digung von 3000 Nobeln zu. Als die Preussen noch mehr forderten, wiesen die Engl?nder ihre Anspr?che zur?ck. Vergeblich trat der Hochmeister mehrmals beim K?nige f?r seine gesch?digten Untertanen ein, die zur Geltendmachung ihrer Forderung selbst nicht mehr imstande waren. Soweit wir sehen, erf?llten die Engl?nder nicht einmal die 1389 eingegangenen Verpflichtungen. Ihre Haltung gef?hrdete von Anfang an den Bestand des Ausgleichs.

Die Aufhebung des Vertrages von 1388. Die hansisch-englischen Verhandlungen von 1403-1409.

Nach dem Abschluss des Vertrages kehrten die englischen Kaufleute sofort wieder nach Preussen zur?ck und fanden dort grosses Entgegenkommen. Der Hochmeister und die St?dte liessen ihnen weitm?glichste Freiheit in der Aus?bung ihres Handels. Obwohl die Kaufleute vielfach die Bestimmungen des G?sterechts ausser acht liessen, schritten die St?dte nicht ein. Viele Engl?nder kamen mit ihren Frauen und Kindern nach Preussen und liessen sich dort teils f?r immer, teils f?r l?ngere Zeit nieder. Ihr Hauptverkehrsplatz war das f?r die Seeschiffahrt bequem gelegene Danzig. Dort mieteten sie sich eigene H?user und Lagerr?ume und kehrten sich nicht mehr an das Gebot, dass die fremden Kaufleute bei B?rgern zur Herberge liegen sollten. In Kellern, die nach den Willk?ren der Stadt nur als Warenlager dienen sollten, richteten sie Verkaufsr?ume ein und steckten Zeichen und F?hnchen heraus, um K?ufer anzulocken. Der Kleinhandel, besonders der Detailverkauf des Tuchs, wurde von ihnen, wie es scheint, ohne jede Einschr?nkung betrieben. 1397 f?hrten die Gewandschneider Klage, dass auf allen Jahrm?rkten und in allen St?dten englische H?ndler Tuch schnitten. Mit den preussischen Kaufleuten traten die Engl?nder vielfach in Kompaniegesch?fte. Die Preussen handelten mit den Waren jener oder betrieben ihre Gesch?fte mit englischem Kapital, und umgekehrt verkauften die Engl?nder die G?ter preussischer Kaufleute. Auch mit dem deutschen Orden, dessen Handel in den neunziger Jahren seine h?chste Bl?te erreichte, standen die englischen Kaufleute in engen Handelsbeziehungen, von denen uns die von Sattler herausgegebenen Handelsrechnungen des Ordens ein gutes Bild geben. Er wurde von den Kaufleuten gern als Darlehnskasse benutzt; wiederholt begegnet in den Rechnungen die Angabe, dass Engl?ndern Geld geliehen ist. Der Orden, der selbst st?ndige Handelsvertreter in England hatte, verkaufte an die englischen H?ndler vor allem Korn und Mehl. Der Haupthandelsartikel der Engl?nder war das in ihrer Heimat gefertigte Tuch. Die englische Tucheinfuhr in die Ostseel?nder war sicher nicht gering. Schon empfanden die mit flandrischem Tuch handelnden Hansen die Konkurrenz unangenehm und erhoben auf dem Hansetage 1396 Klage, dass die Engl?nder mit ihrem Tuch alle L?nder ?berschwemmten zum Schaden des gemeinen Kaufmanns.

Ein neuer Konflikt zwischen der Hanse und England entstand daraus, dass dieses seinen Anspruch, die hansischen Kaufleute zu den zum Besten des Landes notwendigen Auflagen heranzuziehen, nicht aufgeben wollte, w?hrend jene die Meinung vertrat, dass der Vertrag von 1388 ihre Privilegien in vollem Umfange wiederhergestellt habe. Die englische Regierung erhob, wie wir sahen, von den hansischen Kaufleuten die erh?hten Z?lle und Subsidien nach 1388 weiter und trug kein Bedenken, ihnen auch die neuen Abgaben von Kerseys abzunehmen. Das Londoner Kontor wandte sich deshalb 1391 an die preussischen St?dte und bat sie, Gegenmassregeln zur Verteidigung der Privilegien zu ergreifen. Da das vorgeschlagene Verbot der Einfuhr von Kerseys und schmalen Laken nur Wirkung haben konnte, wenn die Hanse es allgemein erliess, beschlossen die Preussen, dem Hansetage die schlimme Lage des Kaufmanns vorzustellen. Dieser hielt es f?r das Beste, zun?chst den Weg der Verhandlungen einzuschlagen und durch Briefe des Hochmeisters die Herstellung der alten Freiheiten zu verlangen. Die wendischen St?dte konnten wegen der Verh?ltnisse im Norden und in Flandern, die ihre ganze Aufmerksamkeit erforderten, nicht w?nschen, dass der kaum beigelegte Handelskrieg mit England von neuem begann. Es steht zu vermuten, dass sie sich in die Erh?hung der Abgaben gef?gt oder wenigstens die Austragung des Streits auf eine bequemere Zeit vertagt haben w?rden. Anders aber die Preussen, welche die Verletzung der alten Rechte um so st?rker empfinden mussten, weil bei ihnen die englischen Kaufleute gerade damals grosse Freiheit im Handelsverkehr genossen. Als trotz des F?rschreibens des Hochmeisters die Erhebung der ungewohnten Z?lle nicht aufh?rte, schlugen sie vor, den englischen Kaufleuten in Preussen ebenso hohe Steuern abzunehmen. Ihre Vorschl?ge fanden aber nicht die Billigung des Hochmeisters, der noch einmal Vorstellungen in England erheben wollte. Diese waren jedoch ebenso wirkungslos wie die Briefe, welche die wendischen St?dte 1394 an einige englische Handelspl?tze richteten. Das Londoner Kontor musste mitteilen, dass man in England hansischen Schreiben nicht den geringsten Wert beilege.

Obwohl auch der hansische Handel in der Nordsee damals durch englische Auslieger, die wegen der Pl?nderungen ihrer Schiffe durch die Vitalienbr?der Vergeltung ?ben wollten, bedroht wurde, konnten sich die wendischen St?dte nicht entschliessen, das vorgeschlagene Verbot der Tucheinfuhr anzunehmen. Sie waren im Norden mit der Wiederherstellung friedlicher Verh?ltnisse so besch?ftigt, dass selbst die preussischen St?dte es im Dezember 1396 f?r ratsam erkl?rten, die Erledigung der englischen Angelegenheit aufzuschieben.

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