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Words: 101015 in 22 pages
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: Cathedral Cities of England 60 reproductions from original water-colours by Collins W W William Wiehe - England Description and travel; Cathedrals England
Cathedral Cities of England
W. W. Collins
J. H. Jansen
Cleveland, Ohio
, zum Schutze des Privateigentumes und zur Begr?ndung eines Erbrechtes erlassen hat. Diese Gesetze zu ?ndern, ist der Staat jederzeit berechtigt und dadurch kann der Prozess der Verstaatlichung des Besitzes beschleunigt werden. Wenn damit nur stufenweise und langsam vorgegangen wird, so hat das nicht darin seinen Grund, dass in einer sofortigen Einziehung des Besitzes gegen zeitlich beschr?nkte Renten eine Rechtsverletzung l?ge, sondern dass es nicht im Interesse des Staatswohles gelegen w?re, den Umbildungsprozess zu ?bereilen. Jede Art von Besteuerung bildet eine Verk?rzung von Privatinteressen und Privatbesitzrechten. Im ?ffentlichen Interesse wurde das Besteuerungsrecht doch seit Jahrtausenden ge?bt und die progressive Einkommensteuer, welche man l?ngst f?r statthaft erkannt hat, zeigt einen der vielen Wege, welche zur Erreichung des angestrebten Zieles, die wirtschaftliche Macht des Staates auf Kosten der Besitzenden zu erweitern, f?hren k?nnen.
Plato fordert die Beschr?nkung des freien Verm?genserwerbes als eine erste Forderung der sozialen Wohlfahrt. Aber auch viele Gesetze, welche die Beherrschten in Griechenland und in Rom ertrotzten, waren auf Beschr?nkung des Rechtes des Bodenerwerbs, auf Neuverteilung des mobilen Besitzes, auf Schuldentilgung gerichtet und Julius C?sar erliess durch ein Gesetz den ?rmeren B?rgern die Miete, welche sie f?r ihre Wohnungen den Hausbesitzern schuldeten.
Unter solchen Umst?nden, welche sowohl die Absonderung in verm?gensrechtlicher Beziehung als die Auswanderung mit Anspruch auf Abfertigung erm?glichen, kann von einer Vergewaltigung oder unbilligen Abh?ngigkeit, wie sie heute der Besitzlose zu tragen hat, niemals die Rede sein.
F?r jene, die Staatsb?rger sind und bleiben wollen, gelten folgende Verteilungsgrunds?tze:
Da der verh?ltnism?ssige Anteil des Einzelnen am Gesamtverm?gen ohne Arbeit zur Deckung des Lebensunterhaltes weitaus ungen?gend ist, ist jeder zur Arbeit verpflichtet, um zur Deckung des Gesamtaufwandes beizutragen. An die Stelle der Steuerpflicht tritt im Kollektivstaat die Arbeitspflicht. Die Erf?llung dieser Arbeitspflicht wird erzwungen, wie der Milit?rdienst. Das Ausmass der Minimalarbeitsschuldigkeit, sagen wir achtst?ndige Arbeit an 300 Tagen im Jahre, und die Verteilung der verschiedenen Arbeiten nach den Kr?ften und der Bef?higung der Arbeitsf?higen erfolgt nach dem Gesamtwillen. Der Einzelne wird, da er nicht Eigent?mer der Produktionsmittel, insbesondere der Naturquellen ist, auch nicht Eigent?mer der durch seine Arbeit hervorgebrachten G?ter. Diese fallen dem Staate zu, der sie zum Verbrauche, beziehungsweise zum Gebrauche unter die Mitglieder der Gesellschaft verteilt. Auch diese Verteilung erfolgt nach dem Gesamtwillen. Alle Glieder der Gesellschaft haben zun?chst, ob sie arbeiten k?nnen oder nicht k?nnen, auch wenn sie von der Arbeit befreit sind, ein Recht auf naturalwirtschaftliche Befriedigung aller ihrer Bed?rfnisse nach dem durch den Gesamtwillen festgesetzten Massstabe. Ebenso werden alle jene Kategorien von Arbeiten festgesetzt, welche der Staat von jedermann zu beanspruchen berechtigt ist und jene, welche ein Sonder?bereinkommen zwischen dem Staat und den Arbeitern voraussetzen, sei es, dass die Gefahren und Bel?stigungen einer Arbeit Anspruch auf Beg?nstigungen gew?hren, oder dass sich nicht jeder zu einem Berufe eignet. Im ersten Falle werden den Berufen solche Beg?nstigungen einger?umt, dass sich eine gen?gende Anzahl von Freiwilligen meldet, im zweiten Falle setzt der Staat die Bedingungen fest, unter welchen man die Zulassung zu einem bestimmten Berufe erlangen kann, so z. B. Pr?fungen, l?ngere erfolgreiche Vorbereitung oder Bef?higungsnachweis.
Von der staatlich geregelten Arbeit befreit sind folgende Kategorien von Volksgenossen:
Wer von Geburt aus von jeder geregelten Arbeit befreit ist, wird gleichfalls durch die Gesetze bestimmt. Diese Beg?nstigung kann durch die Gesetze einger?umt werden den Mitgliedern einer Dynastie, den Mitgliedern einer Anzahl von adeligen Familien, den Personen, welche zur Beschleunigung des Umwandlungsprozesses ihr Verm?gen von einer gewissen Ausdehnung vor der Zeit abgetreten haben und ihren Nachkommen. Die Gesetze k?nnen bestimmen, dass die durch Geburt erworbene Arbeitsbefreiung an gewisse Beschr?nkungen gebunden ist und dass sie nur einer beschr?nkten Anzahl von Nachkommen zustatten kommt, sodass z. B., wenn die Familienmitglieder der Dynastie ?ber eine gewisse Anzahl anwachsen, den ?berz?hligen Mitgliedern diese Beg?nstigung entzogen wird, sowie, dass nur jene Nachkommen der dynastischen Familie diese Beg?nstigung geniessen k?nnen, die einer monogamen Ehe zwischen besonders geeigenschafteten Personen entspringen und dergl.
Die Monarchie ist mit dem Kollektivismus durchaus vereinbar, vorausgesetzt, dass auch die Dynastie dem allgemeinen Gesetze der Eigentumslosigkeit und der Naturalwirtschaft unterworfen ist und dass ihre verfassungsm?ssige Stellung der Volkssouver?nit?t keinen Abbruch tut.
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